Keine zusätzliche Gebühr für Arbeits-PC im eigenen Haushalt

Das Bundesverwaltungsgericht (AZ: BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) bestätigte am 17.08.2011, dass für beruflich genutzte Computer keine zusätzliche Rundfunkgebühr anfällt. Dies betrifft insbesondere Selbstständige, die innerhalb ihrer Wohnung einen Computer mit Internetanschluss beruflich nutzen und daneben privat andere Rundfunkgeräte in derselben Wohnung nutzen.

Gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag fällt in solchen Fällen keine zusätzliche Gebühr für den beruflich genutzten Computer an, da dieser als gebührenbefreites Zweitgerät einzuordnen ist.

Die Rundfunkanstalten verlangten bisher neben den Rundfunkgebühren für die privat genutzten Geräte Gebühren für einen Arbeits-PC. Bereits die Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben. Das Gericht wies nun die Revisionen der Rundfunkanstalten zurück.

Betroffene können dies nutzen und zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen, wenn der Rückforderungsanspruch noch nicht verjährt ist.

Fragen rund um die Rundfunkgebühren beantworten die Mitarbeiter in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Güstrow kostenfrei.

Für weitere Informationen:
Stephan Tietz, Berater BS Schwerin / Projektverantwortlicher Rundfunkgebühren

(Quelle: http://www.nvzmv.de/)

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