Höchste Zeit das Dach zu dämmen

Augenblicklich sind die Preise für Heizöl und Gas wieder sehr hoch.
Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale allen Hausbesitzern, sich um die Dachdämmung zu kümmern. In vielen Fällen kann auch einfach die oberste Geschossdecke gedämmt werden, anstelle der Dachschrägen.

Es gibt konkrete Regelungen des Gesetzgebers in der Energieeinsparverordnung. Diese sind sehr differenziert. Ob für ein bestimmtes Haus überhaupt eine Sanierungspflicht besteht, hängt vom vorhandenen Dämmstandard sowie weiteren Faktoren, beispielsweise auch Dauer der Eigentümerschaft ab.
Die Übergangszeit für die Sanierungspflicht der obersten Geschossdecke endet prinzipiell Ende dieses Jahres.
Aber abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften sollten die augenblicklich hohen Energiepreise für jeden, der finanziell in der Lage ist, Motivation genug sein, sich um Dämm-Maßnahmen zu kümmern, sagen die Energieberater der Verbraucherzentrale. Denn gerade das Dämmen der obersten Geschossdecke ist eine sehr kostengünstige Maßnahme, die sich rasch amortisiert.

Daher rät die Verbraucherzentrale, sich jetzt im Sommer mit dem Problem auseinander zu setzen, damit die Dachdämmung bzw. das Dämmen der obersten Geschossdecke möglichst vor Beginn der Heizperiode erledigt ist. Dann hat der Eigenheimbesitzer auch den größten Nutzen von seiner Investition, wenn er seinen Heizenergieverbrauch so früh wie möglich reduzieren kann.
Ob man im Einzelfall zu einer Dachdämmung verpflichtet ist und ob es genügt, den Dachboden zu dämmen, darüber können die Energieberater der Verbraucherzentrale Auskunft geben.
Daneben ist auch der sommerliche Wärmeschutz ein wichtiger Aspekt der Dachdämmung. Die Architekten und Ingenieure beraten über die gesetzlichen Regelungen sowie zu den Fragen, welche Dämmstoffe hierfür besonders empfehlenswert sind und ob eine Dampfbremse notwendig ist, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für eine persönliche Beratung ist eine Anmeldung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. (Stand: 11.08.2011)

(Quelle: http://www.vz-saar.de/UNIQ131377245910087/link917561A.html)

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