Klare Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten erleichtert die Kaufentscheidung ebenso wie die Angabe von Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften eines Lebensmittels.

Diese Transparenz und Information schafft für den Verbraucher einen klaren Mehrwert.

Verbrauchervertrauen macht jedes Mahl wertvoller. Eine klare Kennzeichnung schützt die Verbraucher vor Täuschung und Irreführung. Die Hersteller sind verpflichtet, eine Reihe von Angaben, zum Beispiel die Zutaten und das Mindesthaltbarkeitsdatum, auf dem Etikett an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar anzubringen.

Die Kennzeichnungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert und werden derzeit überprüft. Das BMELV tritt hierbei für eine verbesserte, noch verbraucherfreundlichere Kennzeichnung von Lebensmitteln ein. Um für mehr „Klarheit und Wahrheit“ bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zu sorgen, setzt sich das BMELV für Regelungen ein, die „Etikettenschwindel“ verhindern.
Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft

Im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln“ fördert das BMELV ein Internetportal der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv). Das Portal lebensmittelklarheit.de ging im Juli 2011 an den Start. Dort können sich Verbraucher über die Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung informieren und ihre Fragen zur Kennzeichnung diskutieren. Empfindet ein Verbraucher die Aufmachung eines Lebensmittels als irreführend, kann er das konkrete Beispiel in diesem Portal zur Diskussion stellen. Dem Hersteller des Produktes wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Was sind die nächsten Schritte auf EU-Ebene?

Zur Verbesserung des europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrechts stehen für Bundesministerin Aigner vier Themen im Mittelpunkt:

In Zukunft soll auf jeder Packung auf einen Blick erkennbar sein, welchen Nährwert das Produkt hat. Bislang waren diese Angaben für die Hersteller in der Regel freiwillig.

Ergänzend hat Ministerin Aigner Leitlinien für ein freiwilliges System der Nährwertkennzeichnung für Deutschland auf den Weg gebracht. Mit diesem so genannten „1+4 Modell“ kann der Verbraucher den Anteil an der empfohlenen täglichen Menge an Energie, Salz, Zucker, Fett und gesättigten Fettsäuren in einer realistischen Verzehrseinheit (z.B. pro Pizza, pro Müsliriegel, pro Scheibe Käse, pro 250ml-Glas oder pro Packung) erkennen. Mit einem Tortendiagramm wird deutlich gemacht, wie viel Prozent der empfohlenen Tageszufuhr an Energie (Kalorien) das Produkt liefert.

Damit Menschen mit Allergien auch bei nicht verpackten Lebensmitteln gut über den Inhalt informiert werden, sollen die 14 wichtigsten Allergene auch bei loser Ware gekennzeichnet werden.
Verbraucherinformation muss auch beim Verbraucher ankommen. Deshalb setzt sich die Ministerin für eine bessere Lesbarkeit von Etiketten ein.
Was drauf steht, muss auch drin sein! Lebensmittelimitate wie zum Beispiel Schinken- oder Käseimitate sollen für den Verbraucher als solche ohne großen Aufwand eindeutig erkennbar sein.

Weitere Informationen

www.bmelv.de/lebensmittelkennzeichnung

www.bmelv.de/klarheit-und-wahrheit

Quelle

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