Kleingedruckte Klausel beachten

Steigende Netznutzungsentgelte oder „Sonderkundenabgabe“

Geht es um Preiserhöhungen, kennt die Kreativität der Stromversorger keine Grenzen. Sogar bei Verträgen mit Preisgarantie. Möglich wird dies durch eine spezielle Klausel. Wie vermeiden Sie, dass man Ihnen diese Kosten unterschiebt?

Verbraucher werden für Strom auch weiterhin mehr zahlen müssen. Die Energieversorger begründen die steigenden Strompreise mit höheren Netznutzungsentgelten und Beschaffungskosten sowie mit der neuen „Sonderkundenabgabe“. Dadurch werden stromintensive Großkunden von den Netzentgelten befreit und alle anderen Stromabnehmer zusätzlich belastet. Neben diesem Milliardengeschenk für die Großindustrie wird auch die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) teurer, sie steigt um 0,062 Cent auf 3,592 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde Strom.

Trotz Preisgarantie Weitergabe der Kosten möglich

Diese Kosten können an den Kunden weitergegeben werden, wenn der Stromliefervertrag eine wirksame ‚Steuer- und Abgabenklausel’ enthält. Wir raten Ihnen deshalb, beim Abschluss neuer Verträge mit Preisgarantien auch bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem so genannten Kleingedruckten, darauf zu achten, dass der Vertrag die Weitergabe von Steuer- und Abgabenerhöhungen für den Garantiezeitraum ausschließt. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen, wie es viele Verbraucher zum Jahresende 2010 erleben mussten.

Weil einige Energieunternehmen trotz Kenntnis der steigenden EEG-Umlage noch mit günstigen Preisen lockten, wechselten sie noch schnell ihren Anbieter. Mit Lieferbeginn im ersten Quartal 2011 gab es bereits die erste Strompreiserhöhung. Viele Wechsler gingen davon aus, dass ihr Preis in vollem Umfang garantiert war. Ein Irrtum, denn nach den AGB waren Preiserhöhungen wie z. B. bei der EEG-Umlage zulässig. Dies hatten die Kunden übersehen. Wir befürchten, dass einige Energieanbieter versuchen werden, den Verbrauchern über die Steuer- und Abgabenerhöhung hinaus weitere Kosten unterzuschieben. Die Verbraucher sollten deshalb unbedingt auch den Erhöhungsbetrag überprüfen, denn solche Kosten müssen begründet und rechtens sein.

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