Konventionelle Käfighaltung ab 2012 EU-weit verboten

Das Verbot, Legehennen in konventionellen Käfigen zu halten, ist ein großer Fortschritt für den Tierschutz.

Deutschland hat die konventionelle Legehennenhaltung bereits zwei Jahre früher abgeschafft als nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre. Die anderen Mitgliedstaaten müssen zum Stichtag 1. Januar 2012 folgen.

Die Bundesregierung erwartet, dass ab 1. Januar 2012 auch die Bestimmungen über die Vermarktung von Eiern in der gesamten EU einheitlich angewendet werden: Ab dann dürfen Eier von Legehennen, die in konventionellen Käfigen gehalten werden, weder innerhalb des Binnenmarktes noch national vermarktet werden. Das Verbot gilt auch für verarbeitete Lebensmittel wie etwa Nudeln oder Gebäck mit Ei.

Aus Sicht der Bundesregierung dürfen jene Betriebe, die sich an die Vorgaben gehalten und die herkömmliche Käfighaltung abgeschafft haben, nicht wirtschaftlich benachteiligt werden. Die Ankündigung des zuständigen EU-Kommissars John Dalli, EU-weit strenge Kontrollen am Ort der Erzeugung durchzuführen, begrüßt die Bundesregierung deshalb. Eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts muss in ganz Europa gewährleistet werden – notfalls durch Strafzahlungen an jene Mitgliedsstaaten, die sich nicht an EU-Recht halten.

Auch die Lebensmittelindustrie muss hier ihren Beitrag leisten und gegenüber dem Handel und den Verbraucherinnen und Verbrauchern für Transparenz sorgen. Der Lebensmitteleinzelhandel hat bei der Frischware bereits alle Käfigeier ausgelistet. Für verarbeitete Produkte wie etwa Nudeln fordert er Zertifikate oder trifft vertragliche Vereinbarungen mit seinen Lieferanten, dass keine Eier aus konventionellen Käfigen verarbeitet wurden.
Haltungsformen von Legehennen in Deutschland

Die Haltung in konventionellen, so genannten „nicht-ausgestalteten“ Käfigen ohne Sitzstangen, Nest und Einstreubereich und mit weniger Platz als in der Kleingruppenhaltung ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 verboten, also zwei Jahre früher als nach EU-Recht erforderlich.

Legehennen werden in Deutschland in unterschiedlichen Formen gehalten. Alle bieten dabei Möglichkeiten zum Picken, Scharren, Ruhen und Nestbau. Unter den Haltungsverfahren hat sich in Deutschland die Bodenhaltung mit einem Anteil von etwa 62 Prozent der Hennenplätze durchgesetzt. Freiland- und Ökohaltung machen ca. 14 Prozent bzw. 7 Prozent der Plätze aus. Etwa 16,5 Prozent der Hennen sind in der so genannten Kleingruppenhaltung mit Sitzstangen, Nest und Einstreubereich untergebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Haltung von Legehennen in Kleingruppen mit Beschluss vom Oktober 2010 aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden Regelungen sind nur noch bis zum 31. März 2012 anwendbar. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte daher eine Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt, die das Auslaufen der Kleingruppenhaltung und einen Bestandsschutz für bestehende Betriebe bis Ende 2035 vorsah.

Diese Verordnung hat der Bundesrat im September 2011 abgelehnt, ohne eine alternative Regelung vorzuschlagen. Damit bleibt die Kleingruppenhaltung zunächst weiter zulässig. Ab dem 1. April 2012 sind die Haltungen von den Vollzugsbehörden nun allerdings anhand sonstiger tierschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes sowie allgemeiner Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu beurteilen.

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