Mängelrechte beim privaten Kauf

Verbraucherzentrale warnt vor Gewährleistungsfalle.

Hartnäckig hält sich bei Verbrauchern das Gerücht, dass sie nach jedem Kauf bei Mängeln Gewährleistungsrechte geltend machen könnten. „Ein folgenschwerer Irrtum,“ meint Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und erläutert: „Private Verkäufer haften nur dann wie Unternehmer zwei Jahre lang für Mängel, wenn sie im Kaufvertrag keinen korrekten Gewährleistungsausschluss vereinbart haben.“ Doch oftmals werde ein solcher formuliert, um Kosten und Mühen einer späteren Reklamationsbearbeitung zu vermeiden. Und bei privaten Käufen unter Verbrauchern ist das auch zulässig.

In diesem Zusammenhang verweist die Juristin auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 27.5.2011 (AZ: 6 U 14/11) im Falle eines privaten Gebrauchtwagenverkaufs zu Gunsten des Käufers. Dieser konnte wegen schwerwiegender Mängel nur deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern, weil der Verkäufer ein öffentlich zugängliches Vertragsformular aus dem Internet mit einem unwirksam formulierten Gewährleistungsausschluss verwendet hatte.

Nutzen Verbraucher solche Formulare unbesehen, verwenden sie Allgemeine Geschäftsbedingungen und haften daher bei unwirksamen Regelungen auch wie ein gewerblicher Verwender dafür. Diese können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht wie Verbraucher Mängelrechte vollständig ausschließen. „Daher sollte ein Gewährleistungsausschluss bei Kaufverträgen unter Verbrauchern stets individuell ausgehandelt und im Vertrag dokumentiert werden“, empfiehlt Fischer-Volk. Das könnte zum Beispiel mit der Formulierung „verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ geschehen. Für zugesicherte Eigenschaften wie Unfallfreiheit beim gebrauchten PKW oder dem Verkäufer bekannte, bewusst verschwiegene Nachteile wie defekte Funktionen eines Smartphones hafte er allerdings auch dann.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

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