Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

Lebensmittel vor dem Verzehr prüfen

Viele Menschen werfen Lebensmittel weg, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist. Und dies, obwohl die Lebensmittel noch genießbar sind. Täglich landen so enorme Men-gen an einwandfreien Lebensmitteln im Müll. „Das Mindesthaltbar-keitsdatum ist kein Verfallsdatum“, darauf weist Susanne Umbach, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Der Hinweis „mindestens haltbar bis…“ gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller die Qualitätseigenschaften des Lebensmittels, wie Geschmack, Geruch und Nährwert garantiert, stellt die Expertin klar. Anders liegt der Fall beim Verbrauchsdatum. Es ist auf leicht verderblichen Waren wie Hackfleisch, Putenfleisch oder geräuchertem Fisch mit dem Hinweis „zu verbrauchen bis..“ zu finden. So gekennzeichnete Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Datums nicht mehr verkauft wer-den und sollten dann auch nicht mehr gegessen werden.

Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsda-tums noch genießbar, vorausgesetzt sie wurden nicht geöffnet und richtig gelagert. So sind beispielsweise Jogurt, Konfitüre oder Käse nicht schlagartig verdorben, sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist. Zwar kann es leichte Abstriche zum Beispiel beim Vitamingehalt und Geschmack geben, aber solange kein Schimmel auftritt oder sich Dosen nicht wölben, muss nichts weggeworfen werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich beim Prüfen von Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD auf seine Sinne zu verlassen, also erst schauen, dann riechen und zuletzt schmecken. Ein regelmäßiger „Frischecheck“ im eigenen Kühl- und Vorratsschrank ist sinnvoll, um zuerst die Produkte mit den kürzeren Mindesthaltbarkeitsdaten zu verbrauchen.

Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum hingegen sollten nicht mehr verzehrt werden, da es hier durch Bakterien zu Lebensmittelinfektionen kommen kann. Besonders ernst zu nehmen sind die Hinweise zu den Lagerbedingungen. Wenn es beispielsweise heißt „Bei unter +2° C zu verbrauchen bis…“. sollten diese Temperaturen auch nicht überschritten werden. Vorsicht: Ältere Kühlschränke erreichen nicht immer die notwendigen niedrigen Temperaturen. Regelmäßige Temperaturkontrollen sind deshalb sinnvoll.

Händler müssen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht zwangsläufig aus dem Regal nehmen. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass die Produkte einwandfrei sind und müssen ihre Qualität regelmäßig überprüfen. Teilweise bieten sie Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum besonders gekennzeichnet zu reduzierten Preisen an.

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