Neue E-Maut in Polen für Schwergewichte

Verbraucherberater erläutern Mautpflicht für Pkw mit Anhänger

Ab 1. Juli 2011 müssen auf polnischen Autobahnen, Schnellstraßen und einigen Landestraßen nicht mehr nur LKW und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen, sondern auch Autos mit Anhänger oder Wohnmobile mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mit einer neuen elektronischen Mautgebühr rechnen. Sie löst die bisherige Vignette ab und hängt von Größe und Schadstoffklasse des Fahrzeugs sowie der Fahrstrecke ab. Ein mit mindestens 30 Euro aufgeladenes Mautgerät kann an großen Grenzübergängen und einigen Tankstellen ausgeliehen werden: „Vor einer Fahrt nach Polen mit Anhänger oder Wohnmobil sollte man deshalb in den Fahrzeugpapieren prüfen, ob man auf mehr als 3,5 Tonnen kommt und ein Mautgerät braucht – denn bei Verstoß droht eine Geldbuße in Höhe von umgerechnet 725 Euro“, warnt Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Vebraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder).

Die Bezahlung erfolgt elektronisch im Rahmen eines so genannten viaTOLL-Systems. „Bei der Ausleihe des viaBOX-Geräts an Grenzübergängen wie in Swiecko bei Frankfurt (Oder), Pommellen und Forst oder einer größeren Tankstelle gegen eine Kaution von 30 Euro wird das Fahrzeug registriert und ein Benutzerkonto mit mindestens 30 Euro aufgeladen“, erläutert die Juristin. Sie weist darauf hin, dass die E-Maut zu den für Jedermann geltenden Autobahngebühren hinzu kommt, die nicht mit dem viaTOLL-System abgerechnet werden, so dass man nach wie vor an den Autobahn-Mautstellen zum Bezahlen anhalten muss.

Als Service für Fahrzeugführer bietet das Deutsch-Polnische Vebraucherinformationszentrum im Internet eine Liste der gebührenpflichtigen Strecken unter http://konsument-info.eu/de/aktuelles. Für eine Fahrt von Berlin nach Breslau sind beispielsweise für einen PKW mit einem Anhänger je nach Schadstoffklasse zwischen 3,35 und 6,70 Euro fällig.

Quelle

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