R-Gespräche: Deutlich höhere Gebühren als für sonstige Telefonate

Bei so genannten R-Gesprächen (reverse charged für rückwärts berechnet) trägt ausnahmsweise der Angerufene die Kosten.

Dazu ist allerdings vorab sein Einverständnis erforderlich. Zunächst klingelt sein Telefon, er erhält die Ansage, dass ein R-Gespräch für ihn da sei und er die Verbindung und Übernahme der Kosten durch die Eingabe einer bestimmten Tastenkombination bestätigen soll. Der Netzbetreiber muss den Angerufenen vor der Annahme des Gesprächs über den Tarif informieren und darauf hinweisen, dass das Gespräch für ihn kostenpflichtig ist.

In Deutschland bieten bisher die 01058-Telecom GmbH, die Deutsche Telekom GmbH sowie die englische 08000MUMDAD Ltd. („0800-HandyMe“) R-Gespräche an. Bei der 01058-Telecom GmbH und der Deutsche Telekom GmbH können die Anrufe von jedem tonwahlfähigen Festnetztelefon, Handy oder aus Telefonzellen geführt werden. Über diese beiden Gesellschaften sind ausschließlich Festnetzanschlüsse der Deutschen Telekom erreichbar. Via 0800-HandyMe wird von Handy zu Handy telefoniert. Service-Rufnummern (zum Beispiel 0900, 118xx) können nicht per R-Talk angerufen werden.

Aktuelle Abzockmasche
Mit einem neuen Telefontrick versuchen derzeit dubiose Geschäftemacher Verbraucher abzuzocken: Das Telefon klingelt, angezeigt wird eine Frankfurter Rufnummer und eine männliche Stimme kündigt an: „Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro.“ Wenn man das Gespräch annehmen möchte, müsse man die „1“ drücken. Die Verbraucherzentrale rät, sich keinesfalls auf diese Gespräche einzulassen: Sofort auflegen und keine Ziffern auf dem Tastenfeld drücken!

Die für R-Gespräche berechneten Preise liegen deutlich über den ansonsten üblichen Marktpreisen für Gespräche aus dem Mobilfunk- oder Festnetz. Die 01058 Telecom berechnet derzeit 48 Cent pro Minute für Telefonate aus dem Festnetz, 77 Cent pro Minute für Gespräche aus dem Mobilfunknetz und 99 Cent für Anrufe aus Telefonzellen. Die Deutsche Telekom verlangt für Gespräche aus dem Festnetz 45 Cent pro Minute sowie für Anrufe aus dem Mobilfunknetz und aus Telefonzellen 89 Cent pro Minute. Bei 0800-HandyMe beträgt die Gebühr mindestens 5 Euro.

R-Gespräche von Minderjährigen
Kosten für R-Gespräche, die Minderjährige annehmen, mussten Eltern nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16.03.2006 – III ZR 152/05) bislang meist nicht bezahlen. Denn bis vor kurzem gab es für Eltern noch keine allgemeine Möglichkeit, ihren Anschluss vor R-Gesprächen zu schützen. Dies hat sich nun aber geändert!

Sperr-Liste für R-Gespräche
Seit September 2007 kann jeder seine Telefonnummer für eingehende R-Gespräche sperren lassen. Dazu genügt es, dass der Telefonkunde den Sperrwunsch seinem Telefonanbieter (am besten schriftlich) mitteilt. Dieser leitet den Auftrag kostenlos an die Bundesnetzagentur weiter, wo eine Sperr-Liste für R-Gespräche geführt wird. Diese Sperr-Liste müssen die Anbieter von R-Gesprächen beachten, so dass keine R-Gespräche mehr beim Kunden eingehen.

Sollten nach einem Sperr-Listen-Eintrag dennoch R-Gespräche eingehen und Kosten verursachen, kann der Kunde die Bezahlung der R-Gespräche mit Hinweis auf den Sperrauftrag verweigern und der Telefonrechnung insoweit widersprechen. Was Sie dabei beachten sollten, können Sie hier lesen.

Quelle

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