Verbraucher- und Datenschützer empfehlen Widerspruch gegen neue Facebook-Richtlinien

nde März 2012 plante das soziale Netzwerk Facebook eine Neufassung seiner Nutzungsbedingungen.

Innerhalb kurzer Zeit widersprachen Tausende diesen neuen Vertragsregeln. Nun startet das Unternehmen einen weiteren Versuch, einseitig seine Bedingungen durchzudrücken. Sollten nicht bis zum 27.04.2012 mindestens 7.000 Nutzende den Bedingungen widersprechen, so sollen diese für alle Menschen mit einem Facebook-Account verbindlich sein.

Inhaltlich bringen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf 14 eng beschriebenen Seiten für die Nutzenden keine effek-tiven Verbesserungen. Es gibt begriffliche Änderungen, zum Beispiel „Chronik“ statt „Profil“, teilweise sind Regeln weggefallen, teilweise neue dazugekommen. So lässt sich Facebook neuerdings genehmigen, dass es ungefragt Apps auf dem persönlichen Gerät aktualisiert. Angeblich reagiert das Unternehmen auch auf Gerichtsentscheidungen in Deutschland, in denen Facebook die Nutzung bestimmter AGB und spezielle Praktiken verboten wurden.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz stellen – in Übereinstimmung mit ihren Kollegen in Schleswig-Holstein – fest, dass auch die neuen AGB weiterhin gegen eine Vielzahl von Gesetzen zum Verbraucherdaten-schutz verstoßen. Daher empfehlen sie, diesen neuen Regeln zu widersprechen, zum Beispiel mit folgendem Wortlaut: „Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa.“

Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Facebook verfährt bisher nach dem Prinzip ’alles oder nichts’. Wer nicht den gesamten durch das Unternehmen festgelegten, in vieler Hinsicht fragwürdigen Regeln zustimmt, muss draußen bleiben. Leute, die Facebook nutzen wollen oder müssen, sollten jetzt den Spieß umdrehen und Widerstand leisten. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit demonstrieren, dass ihnen die Selbstbe-stimmung über ihre Daten wichtig ist.“

Edgar Wagner, der Datenschutzbeauftragte des Landes: „Facebook ist weiterhin nicht bereit, zentrale Datenschutzrechte umzusetzen, zu denen umfassende Informationspflichten gegenüber den Nutzern und ein unbeschränktes Auskunftsrecht gehören. Gerade ein so großes Unternehmen wie Facebook muss die Rechte seiner Nutzer ernst nehmen. Das können die Facebook-Mitglieder gegenüber der Community und dem Unternehmen bis zum Freitag zum Ausdruck bringen. Vielleicht schwenkt Facebook endlich um und formuliert datenschutzkonforme Bedingungen.“

Die neuen Richtlinien von Facebook sind zu finden unter
https://www.facebook.com/note.php?note_id=10151547216160301
Die Ablehnung gegen die „Erklärung der Rechte und Pflichten“ kann dort am Ende in der Kommentarzeile erklärt werden.

Die Anforderungen an Facebook und vergleichbare Anbieter wurden in einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zusammengefasst, die zu finden ist unter
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/2232/Anforderungen.pdf

Quelle

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