Riester-Rente: Jahresmitteilung nicht ungeprüft abheften

Verbraucherzentrale Thüringen verschafft Durchblick.

In diesen Tagen erhalten Riester-Kunden ihre Jahresmitteilungen. Verbraucher sollten die Schreiben nicht ungelesen beiseite legen, sondern sich genügend Zeit zur Prüfung nehmen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Wer darauf verzichtet, verschenkt unter Umständen Vermögen.

Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riester-Produkten verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig und umfassend über den Stand ihrer Altersvorsorgeverträge zu informieren. Auch wenn die Mitteilungen nach einer erneuten Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ deutlich besser geworden sind, bleibt die Lektüre aufgrund der verwendeten Fachbegriffe und Abkürzungen nach wie vor eher schwere Kost. So sind viele Kunden schlichtweg überfordert, wenn sie die vor sich liegenden Zahlen verstehen, prüfen und interpretieren sollen, um so einen Überblick über ihre Anlage zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise Wertentwicklung, garantierte bzw. mögliche Rentenerwartung, Höhe der eingezahlten Beträge, Zulagen, berechnete Kosten.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden. In einer Spezialberatung nimmt sie die Riester-Mitteilungen unter die Lupe und prüft nach, ob alles richtig ist. Sollten sich Unklarheiten oder gar Lücken im Vertragsverlauf zeigen, rät sie dem Verbraucher, Aufklärung vom Anbieter zu fordern.
Termine zur Spezialberatung können vereinbart werden unter Telefon 0361 55514-0.

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