Sparen beim Zahnersatz

Möglichkeiten und Risiken

„Soll ich jetzt vielleicht ohne Zähne rumlaufen?“ Mit diesem und ähnlichen plakativen Sprüchen wird vielfach Werbung für private Zahnzusatzversicherungen gemacht. Dabei ist Zahnersatz nicht immer unbezahlbar und auch ohne eine zusätzliche Versicherung kann beim Zahnersatz gespart werden.

Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei notwendigem Zahnersatz einen Festbetrag, der sich ausschließlich am Befund des Zahnarztes – etwa einem fehlenden Backenzahn – und nicht an den tatsächlich entstehenden Behandlungskosten orientiert. Dieser Festzuschuss der Kasse beträgt die Hälfte der anfallenden Kosten der so genannten Regelversorgung, eine kostengünstige Standardbehandlung, auf die sich die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen geeinigt haben. Der Zuschuss der Krankenkasse bezieht sich dabei immer auf die Durchschnittskosten einer vergleichbaren Behandlung. Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten also beim gleichen Befund den gleichen Betrag von der Kasse erstattet.

Patienten haben die Möglichkeit, neben der Standardvariante auch eine andere Behandlungsmethode und in der Regel teurere Versorgung, wie zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke, zu wählen. Die Krankenkasse zahlt jedoch weiterhin nur den Festzuschuss. Die darüber hinaus entstehenden Kosten müssen Patientinnen und Patienten selbst tragen. Bei den teureren Versorgungsformen können mehrere hundert oder auch tausend Euro anfallen, die privat zu zahlen sind. Es gibt allerdings Möglichkeiten, die eigene finanzielle Belastung zu mindern und Zahnersatz bezahlbar zu machen. Diese Möglichkeiten stellen wir Ihnen nachfolgend mit Vor- und Nachteilen dar.
Zahnauktion

Unter dem Begriff „Zahnauktion“ sind in den vergangenen Jahren mehrere verschiedene Internetdienstleister an die Öffentlichkeit gegangen. Diese neuen Firmen bieten Zahnärzte und Kunden eine Kontaktbörse. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2010 deren Rechtmäßigkeit festgestellt. Denn die Preisvergleichsplattformen führten für die Patienten zu mehr Transparenz (Az.: I ZR 55/08).

Dental-Discounter

Als Dental-Discounter sind Zahnärzte bekannt geworden, die mit dem Slogan „Zahnersatz zum Nulltarif“ werben. Möglich wird dies, indem der Zahnersatz durch ausländische Labore hergestellt wird.

Finanzierung über einen Ratenkredit

Heute kaufen – morgen zahlen: Heutzutage, so suggeriert es die Werbung, sei es üblich, alle Wünsche mit einem Ratenkredit zu finanzieren. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass es auch zur Finanzierung von Zahnersatz spezielle Angebote gibt.

Fazit

Ob Zahnauktion oder Finanzierung von Zahnersatz über einen Ratenkredit: Es gibt Möglichkeiten, auch Zahnersatz bezahlbar zu machen. An erster Stelle sollte jedoch immer die Qualität der Behandlung stehen. In der Regel bleibt der bewährte Zahnarzt auch der erste Ansprechpartner bei Fragen zur Finanzierung. Trotzdem sollte jeder Patient vor der Erstellung von Zahnersatz eine zweite Meinung einholen, egal ob von einem anderen Zahnarzt oder über das Internet. Zahnauktionen können helfen, einen günstigeren Preis für den Zahnersatz zu bekommen. Hier sollten allerdings die möglichen Nachteile, wie zum Beispiel weite Anfahrtswege, bedacht werden. Wer seinen Zahnersatz über mehrere Monate finanzieren muss, hat zahlreiche Möglichkeiten, dies zu tun. Auch bei einer Finanzierung sollten grundsätzlich mehrere Angebote verglichen werden und die eigene zukünftige finanzielle Situation bedacht werden.

Bonus- und Härtefall-Regelung

Bonusregelung
Die Krankenkassen belohnen regelmäßige Zahnarztbesuche. Wer in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Vorsorge beim Zahnarzt war, bekommt einen zusätzlichen finanziellen Bonus. Die Kassen zahlen statt 50 Prozent dann 60 bzw. 65 Prozent der Standardversorgung.

Härtefallregelung
Für Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen gibt es ab einer bestimmten Einkommensgrenze zusätzliche finanzielle Unterstützung. Dieses Jahr liegt das Limit bei 1.022 Euro; es erhöht sich für Familien mit einem Angehörigen auf 1.405,25
Euro und für jeden weiteren Angehörigen um 255,55 Euro. Wer als so genannter Härtefall anerkannt wird, erhält bis zu 100 Prozent der gesamten Kosten des Zahnersatzes von der Krankenkasse erstattet. Dies gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Auch Patientinnen und Patienten, deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt, erhalten unter Umständen einen höheren Zuschuss der Kasse. Versicherte sollten sich deshalb in jedem Fall durch ihre Krankenkasse beraten lassen.

Wenn es Probleme gibt

Erster Ansprechpartner ist in jedem Fall die zuständige Krankenkasse.
Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Zahnärztekammern bieten Informationen sowie Gutachter- und Schlichtungsstellen im Streitfall.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Zahnersatzkosten im Griff: Wichtige Regeln zum Zahnersatz – speziell zum Heil- und Kostenplan.

(Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ131584720429636/link346262A.html)

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