Steckt Mädchenflohmarkt (maedchenflohmarkt.de) in einer finanziellen Krise?

Diese Frage hat die Verbraucherzentrale aufgeworfen. Schaut man sich die letzte veröffentlichte Bilanz des Stuttgarter Unternehmens vom Geschäftsjahr 2020 an, so sieht man, dass der Fehlbetrag innerhalb eines Jahres um mehr als zwei Millionen Euro angestiegen ist. Wie es aktuell aussieht, ist unbekannt.

„Mädchenflohmarkt“ ist eine Online-Plattform, auf der man gebrauchte Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires verschiedener Marken kaufen und verkaufen kann. So können Sie entweder kostenlos Kleidung auf dem Portal anbieten oder Sie können nach Vintage-Schätzen suchen, anstatt neu zu kaufen. Das klingt erst einmal nach einer guten Idee, um Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Mädchenflohmarkt.de finanziert sich über Provisionen und Dienstleistungen. Für Artikel, die Verkäufer selbst einstellen und versenden, behält die Plattform eine Provision von 10 Prozent des Verkaufspreises. Die Verkäufer erhalten dementsprechend weniger. Die Plattform bietet auch den sogenannten Concierge-Service an. In diesem Fall werden alle Waren von Mädchenflohmarkt selbst eingestellt und versendet. Das Unternehmen behält dann 30 Prozent ab einem Verkaufspreis von 50 Euro und 40 Prozent oder mindestens 13,90 Euro bis zu einem Verkaufspreis von 50 Euro ein.

Seit Anfang 2023 gehen bei der Verbraucherzentrale aber vermehrt Beschwerden über Mädchenflohmarkt ein. Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass sie für die verkauften Waren kein Geld erhalten haben – oder lange darauf warten mussten. Seit Ende Januar ist offenbar überhaupt kein Geld mehr ausgezahlt worden. Auch auf Bewertungsplattformen wird der Online-Flohmarkt heftig kritisiert. Auf der eigenen Facebookseite hat das Unternehmen mittlerweile die Kommentarfunktion stark eingeschränkt.

Es wird vermutet, dass Mädchenflohmarkt in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Es ist daher nicht sicher, ob Mädchenflohmarkt noch Geld übrig hat.

Da unklar ist, ob Kunden überhaupt noch Geld erhalten und viele Zahlungen ausstehen, raten die Verbraucherzentralen davon ab, weiterhin Produkte über das Online-Portal zu verkaufen.
Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, sollten Sie nicht tatenlos zusehen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Geld einzufordern und Ihre Rechte geltend zu machen:

  • Setzen Sie der Plattform eine Frist für die Auszahlung Ihres Geldes und die Angabe Ihrer Kontodaten. Diese sollte nicht länger als 14 Tage betragen.
  • Ist die Frist verstrichen und keine Zahlung eingegangen, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten und einen Online-Zahlungsauftrag unter www.online-mahnantrag.de eröffnen.
  • Wenn der Anbieter dem nicht widerspricht, können Sie sich nach Ablauf der 14 Tage einen Titel ausstellen lassen. Mit diesem Titel können Sie dann Ihre Forderung gegen Mädchenflohmarkt durchsetzen.

Hinweis: Da offiziell bisher keine Insolvenz angemeldet wurde, steht noch nicht fest, ob und wie viel Kapital dem Unternehmen noch zur Verfügung steht. Im Falle einer Insolvenz können Sie Forderungen an den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Dieser sammelt alle offenen Forderungen gegen ein Unternehmen und sortiert sie nach ihrem Rang. Da bei einer Insolvenz oft nicht genug Geld vorhanden ist, um alle Forderungen zu begleichen, erhalten Privatpersonen meist nur geringe Beträge. Machen Sie deshalb Ihre Forderungen schnell geltend und bewahren Sie alle Belege und Rechnungen zum Nachweis Ihrer Ansprüche auf.

Darüber hinaus können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

Eine Alternative zur Online-Plattform für den Verkauf Ihrer ausrangierten Kleidung können lokale Flohmärkte oder Second-Hand-Läden sein. Dort erhalten Sie Ihr Geld direkt zum Zeitpunkt des Verkaufs und nicht erst danach.

Relevante Beiträge