Stillen – Die beste Ernährung in den ersten Lebensmonaten

Muttermilch ist nicht nur mit Blick auf die Zusammensetzung und Verdaulichkeit der Inhaltsstoffe die ideale Nahrung.

Sie enthält Wirkstoffe, die gegen Bakterien wirken, Entzündungen hemmen und das Immunsystem des Säuglings stärken.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Säuglinge in den ersten sechs Monaten ausschließlich zu stillen. Auch die Nationale Stillkommission (NSK), die 1994 gegründet wurde und am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin angesiedelt ist, vertritt die Auffassung, dass ausschließliches Stillen in den ersten sechs Monaten für die Mehrzahl der Säuglinge die ausreichende Ernährung ist. Gestillte Kinder erhalten durch das Stillen einen Schutz gegen Erreger aus der Umgebung der Mutter.

Sie rät jedoch, diese Empfehlung in Deutschland nicht schematisch anzuwenden, denn wann ein Säugling zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell, je nach Gedeihen und Essfähigkeit des Kindes. Doch gilt immer der Grundsatz, Beikost nicht vor Beginn des fünften und nicht später als zu Beginn des 7. Lebensmonats einzuführen.
Stillen und Allergien

Die Einführung von Beikost vor dem Beginn des 5. Lebensmonats scheint das Risiko für die Entstehung von Allergien zu erhöhen. Mindestens viermonatiges ausschließliches Stillen ist also gleichzeitig eine wichtige Maßnahme , um der Entstehung von Allergien beim Kind vorzubeugen, und zwar bei Kindern mit und ohne familiäre Allergie-Vorbelastung. Dabei ist die Einführung von Beikost nicht mit Abstillen gleichzusetzen. Im Gegenteil: Es wird empfohlen, so lange weiter zu stillen, wie Mutter und Kind es möchten.
Rat und Hilfe für stillende Mütter

Stillen ist praktisch und fast jede Mutter kann es, wenn sie es möchte und wenn sie dabei die notwendige Unterstützung erhält. In Deutschland gibt es eine Reihe von Verbänden und Organisationen, die stillenden Müttern Hilfe anbieten. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter
http://www.stillen-info.de/.
Muttermilchersatzprodukte

Wenn aus individuellen Gründen nicht gestillt werden kann, stehen als Alternative industriell hergestellte Muttermilchersatzprodukte zur Verfügung:

Säuglingsanfangsnahrung (mit der Vorsilbe „Pre“ oder der Ziffer „1“ gekennzeichnet) ist als alleinige Nahrung für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten bis zur Einführung von Beikost geeignet.
Folgenahrung (mit der Ziffer „2“ oder „3“ gekennzeichnet) ist für die Ernährung von Säuglingen bestimmt, die schon mit Beikost ernährt werden.
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Regelungen der Diätverordnung entsprechen.

Im Jahr 1981 wurde auf der Weltgesundheitsversammlung der internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet. Dieser enthält Empfehlungen zur Regulierung der Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten, Saugflaschen und Saugern. Damit soll verhindert werden, dass durch die forcierte Vermarktung der Produkte die Mütter vom Stillen abgehalten werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Ersatzprodukte für Muttermilch ohne Gesundheitsgefährdung für den Säugling angewendet werden.

In Deutschland wurde der Internationale Kodex im Jahr 1994 mit der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht überführt. Die Vorschriften sind in §§ 22a und 25a der Diätverordnung enthalten. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sind die Landesbehörden zuständig.

Quelle

Relevante Beiträge