Tele2: Sorglos–Tarif bringt Kummer

Der Teufel steckt im Telefon und Kleingedruckten

Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter Tele2 aus Düsseldorf häufen sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Kunden, die bei der Firma sogenannte Pre-selection-Verträge für einzelne Billigverbindungen haben, werden mit vollmundigen Versprechen in einen Komplettvertrag gelockt. „Als gute Kunden“ müsste man keine Grundgebühr zahlen und könne wie gewohnt „sorglos telefonieren – schnurlos in Haus und Garten.“ Das Paket mit dem Telefon werde zugeschickt, dürfe aber erst geöffnet werden, wenn schriftlich die Freischaltung des Anschlusses vorliege. „Verbraucher, die diesem Hinweis folgen, setzen damit das ihnen zustehende Widerrufsrecht aufs Spiel, denn die Widerrufsbelehrung befindet sich im Päckchen. Man könnte auf die Idee kommen, dass dies beabsichtigt ist, um den Widerruf durch die Kunden zu verhindern“, kritisiert Kathrin Körber, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Die Beschwerden der Kunden, die das Angebot angenommen haben, zeigen die ganze Wahrheit: laut Vertragsbedingungen wird doch eine Grundgebühr fällig. Und die Verbindungs- und Sprachqualität ist oft so miserabel, dass Gespräche unterbrochen und wieder neu angewählt werden müssen. „Gerade für ältere Teilnehmer ist das nicht hinnehmbar – sie sind in besonderem Maße auf eine verlässliche Telefonverbindung angewiesen“, sagt Kathrin Körber. Wäre den Betroffenen klar gewesen, welche Nachteile ihnen der „Sorglos“-Tarif von Tele2 beschert, hätten sie diesem Abschluss niemals zugestimmt.

Schaut man genauer ins Kleingedruckte, werden die möglichen Gründe für die dürftige Verbindungsqualität deutlich: der Tele2-Anschluss wird über das Mobilfunknetz des Netzwerkpartners Vodafone realisiert. Angeblich funktioniert das genau so gut wie in den klassischen Leitungsnetzen. Das stimmt offenbar nicht. So scheint die Netzabdeckung flächendeckend nicht besonders gut. Selbst wenn der Netzbetreiber auf seiner Übersichtskarte eine gute Netzabdeckung zeigt, gibt es Probleme mit den Verbindungen von Tele2, und das Netz kann zusammenbrechen. Zum Beispiel dann, wenn die Wohnhäuser und damit die Anschlüsse im Funkschatten stehen oder viele Teilnehmer gleichzeitig in einer Funkzelle telefonieren.

Rechtstipp der Verbraucherzentrale: Wer das Angebot nicht annehmen möchte, kann und sollte den Vertrag widerrufen. Dabei muss das Telefon nebst Zubehör unbedingt kostenfrei per Paket an Tele2 zurückgesandt werden. Denn nur durch die Paketsendung ist der Widerruf nachweisbar.

Beratung zum Thema gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-06 Mo, Di, Do von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.

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