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Tipps für die Online-Reiseplanung

Reiseleistungen – einzeln oder im Paket als Pauschalreise – werden im Internet mittlerweile in einer kaum mehr überschaubaren Vielfalt angeboten. Die wohl am häufigsten gestellten Fragen in diesem Bereich lauten denn auch: „Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?“ oder „Ist das ein seriöses Angebot?“ Die ohnehin große Nachfrage nach Kriterien, an denen sich Online-Reiseangebote messen lassen, erhöht sich immer dann erheblich, wenn Fälle bekannt werden, bei denen arglose Kunden von Web-Anbietern nicht die erwartete Leistung für den gezahlten Preis erhalten.

Viele Verbraucher fühlen sich deshalb unsicher, wenn sie vor der Wahl stehen, einen Vertrag über die „schönsten Wochen des Jahres“ im Internet zu schließen – mit einem gleichsam anonymen und unpersönlichen Gegenüber.

Unsere 12 „goldenen Regeln“ – gemeinsam herausgegeben mit der Landesanstalt für Medien – sagen Ihnen, worauf Sie bei der Reisebuchung im Internet achten sollen.

Regel 1: Achten Sie auf deutliche Kennzeichnung des Anbieters.
Als Anbieter von Reiseleistungen können Reiseveranstalter, Eigentümer von Unterkünften oder Fluggesellschaften auftreten. Aber auch Reisevermittler bieten Reiseleistungen an. In jedem Fall sollten der Name, die Rechtsform des Unternehmens, z. B.
GmbH, der Name des Vertretungsberechtigten, die vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und die Handelsregisternummer angegeben sein. Ist der Anbieter ein Reisevermittler, müssen zusätzlich die vollständigen Daten des Unternehmens bekannt gegeben werden, das die jeweilige Leistung erbringt.

Der (angehende) Kunde sollte selbstverständlich in seiner Muttersprache mit dem Anbieter in Kontakt treten können. Sämtliche Angaben sollten leicht aufzufinden, gut lesbar und auch bequem auszudrucken sein.

Regel 2: Stellen Sie fest, ob klar wird, wer die Leistung erbringt und dafür haftet.
Dem Internetauftritt sollten Sie eindeutig entnehmen können, wer die angebotene Reiseleistung erbringt und für eventuelle Mängel haftet. Als Kunde müssen Sie nicht nur wissen, an wen Sie sich bei Fragen und Reklamationen wenden können. Je nachdem, ob Sie es mit einem Veranstalter in Deutschland oder einem Vertragspartner im Ausland zu tun
haben, ist es unterschiedlich schwierig, Ansprüche durchzusetzen.

Wird zum Beispiel ein Ferienhaus im Ausland über einen deutschen Online-Anbieter nur vermittelt, wird der Hauseigentümer der Vertragspartner. Hat dieser seinen Sitz ebenfalls im Ausland, unterliegt der Vertrag dem Recht des Landes, in dem das Ferienhaus liegt. Recht im Ausland durchzusetzen, ist wesentlich schwieriger, aufwändiger und teurer als im Inland und lohnt sich wegen mangelhafter Reiseleistungen in der Regel nicht. Ist der Anbieter des Ferienhauses jedoch ein Reiseveranstalter in Deutschland, wird er der Vertragspartner – mit allen Rechten und Pflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich als „Vermittler“ bezeichnet.

Regel 3: Nutzen Sie nur verständliche Buchungsabläufe.
Die einzelnen Buchungsschritte sollten als solche gekennzeichnet sein, sodass zu jeder Zeit ersichtlich ist, wo Sie sich im Buchungsvorgang befinden und was das Ergebnis der Transaktion sein soll. Eine Buchungsbestätigung per E-Mail sollte auf jeden Fall vorhanden
sein und alle Reisedaten sowie den Reisepreis ausweisen.

Regel 4: Kontrollieren Sie, ob alle Eckdaten der angebotenen Leistung genannt werden.
Für Pauschalreisen, die im Internet angeboten werden, gelten dieselben Anforderungen wie an einen gedruckten Reisekatalog. Die wesentlichen Merkmale müssen genannt sein.

Hierzu gehören unter anderem das Reiseziel, Unterbringung und Verpflegung, Reiseroute, Transportmittel, Reisepreis, Pass- und Visumerfordernisse sowie die vorgeschriebenen Impfungen. Je mehr Einzelheiten Sie über ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung bereits vor der Buchung erfahren, umso leichter können Sie auch bei einzeln gebuchten Unterkünften beurteilen, ob das Angebot für Sie in Frage kommt und Sie später am Urlaubsort das vorfinden, was Sie vertraglich vereinbart haben.

Regel 5: Drucken Sie die wesentlichen Informationen vollständig aus.
Sämtliche relevanten Webseiten eines Online-Anbieters sollen für den Nutzer problemlos und in guter Qualität auszudrucken sein. Bei allen Rückfragen, Umbuchungen, Reklamationen oder auch Rechtsstreitigkeiten ist es unerlässlich, dass Sie die wesentlichen vereinbarten Eckdaten der Reise nachweisen können.

Regel 6: Sehen Sie nach, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig vorhanden und leicht aufzufinden sind.
Auch wenn Sie die Reiseleistungen über einen Vermittler buchen, sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters, der Fluggesellschaft oder der Unterkunft vollständig mitgeteilt werden und einfach aufzufinden sein. Günstigerweise geschieht dies durch einen Link zum vollständigen Wortlaut der AGB, bevor Sie diese durch Anklicken anerkennen müssen.

Regel 7: Prüfen Sie, ob die Kosten transparent sind und sich leicht nachvollziehen lassen.
Halten Sie sich bei „Gratis-“ oder Billigangeboten stets vor Augen, dass niemand etwas zu verschenken hat. Mitunter hat das Kind nur einen anderen Namen. So kann für Hotelzimmer, in denen die Übernachtung kostenlos sein soll, ein „Mindestverzehr“ und für die Vermittlung ein „Serviceentgelt“ oder eine „Bearbeitungsgebühr“ fällig werden.

Zu sehr preiswerten Pauschalreisen gehören oft Ausflüge zu Teppich- oder Lederwarenfabriken, zu Schmuckhändlern oder anderen Firmen. Wenn Sie an diesen Ausflügen nicht teilnehmen möchten, erhöhen sich die Unterkunftskosten. Die Fahrten entpuppen sich nicht selten als Werbeverkaufsveranstaltungen, auf denen geschultes Personal überteuerte Waren an die Reisenden bringt. Lassen Sie sich auf solche Angebote ein, kann die Reise sehr teuer werden.

Regel 8: Achten Sie darauf, dass die Preisangaben verständlich und übersichtlich sind.
Anbieter müssen Endpreise grundsätzlich einschließlich Mehrwertsteuer und Kosten für die vereinbarten und alle obligatorischen Nebenleistungen angeben. Sonderkonditionen, Ermäßigungen oder Spezialangebote müssen in die Preisberechnung
einfließen. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel beim Angebot von Ferienwohnungen, für Zusatzleistungen wie die Endreinigung. Die Kosten für mögliche Sonder- oder Zusatzleistungen müssen beziffert werden. Und schließlich ist anzugeben, wann die Zahlung oder Teilzahlungen zu leisten sind.

Regel 9: Zahlen Sie für Pauschalreisen nur mit Sicherungsschein.
Reiseveranstalter müssen gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit versichert sein, was sie durch einen Sicherungsschein nachweisen. Dieser Sicherungsschein oder andere geeignete Informationen zur Versicherung sollten sich online abrufen lassen.

Veranstalter und Reisebüro dürfen weder den vollständigen Reisepreis noch eine Teilzahlung verlangen, solange Sie den Sicherungsschein nicht in den Händen halten.

Regel 10: Bevorzugen Sie Angebote, die verschiedene sichere Zahlungsmöglichkeiten vorsehen.
Nutzer sollten bei Online-Buchungen die Wahl zwischen mindestens zwei Zahlungsmöglichkeiten haben, zum Beispiel zwischen Überweisung und Lastschriftverfahren. Die Datenübermittlung sollte auf jeden Fall verschlüsselt erfolgen.

Regel 11: Versenden Sie Ihre Daten nur, wenn die Datenübertragung verschlüsselt ist.
Senden Sie persönliche Daten nur verschlüsselt. Dies gilt unter anderem für Namen, Adresse, Alter, Geburtsdatum und Bankverbindung. Unverschlüsselte Daten können leicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Ob die Übertragung Ihrer Daten verschlüsselt ist, erkennen Sie am Schloss- oder Schlüssel-
Symbol auf dem Rahmen Ihres Browsers. Ist das Schloss geschlossen, wird die Seite geschützt übertragen, ist es offen, kann theoretisch jeder mitlesen. Auch an der Web-Adresse können Sie sehen, ob eine Seite verschlüsselt ist: Statt mit „http“ beginnen gesicherte Seiten mit „https“.

Regel 12: Überprüfen Sie die Erklärung zum Datenschutz.
Bevor Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und weitere persönliche Daten angeben, müssen Sie sich über Art, Umfang, Ort und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung informieren können. Diese Informationen müssen leicht zu finden und auszudrucken sein.

Es dürfen nur Daten erhoben werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Buchung stehen. Möchte der Anbieter mehr von Ihnen erfahren, muss er Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um freiwillige Angaben
handelt. Im Zweifel lassen Sie die Eingabefelder besser leer.

(Quelle:http://www.vz-nrw.de/UNIQ131592530725982/link26056A.html)

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