Wenn Ausweis und Geld verschwinden

Tipps für Urlauber

Vor der Reise
Ausweispapiere, Geld- und Krankenkassenkarten sowie Fahrkarten bzw. Flugtickets sollten stets kopiert und separat gelagert mitgenommen werden.

Alle Notfall-Rufnummern wie jene der Auslandskrankenversicherung und der Bank (Kontensperrung) sowie Geheimnummern sollte man gesondert und getrennt von den Dokumenten bereithalten.

Ratsam ist, Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer der deutschen konsularischen Vertretung im Urlaubsland zu notieren. Diese Angaben finden Sie hier.

Verlust am Urlaubsort
Am Urlaubsort sollten außer einem kleinen Geldbetrag die Reisekasse (Bargeld, Reiseschecks) sowie alle Dokumente und eine Telefonkarte besser im Hotelsafe deponiert werden.

Bei einem Verlust muss – am besten mit Hilfe der örtlichen Reiseleitung – Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dazu empfiehlt sich, die Kopien der Dokumente bereitzuhalten. Konten sollten sofort gesperrt werden. Reiseschecks werden in der Regel unverzüglich ersetzt.

Bei Verlust von Ausweispapieren stellen die Konsularabteilungen der Botschaften, die Generalkonsulate und einige Honorarkonsuln Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland aus. Diese Papiere gelten für die Dauer der beabsichtigten Reise, längstens aber einen Monat. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen.

Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. Hier muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden. Dadurch kann sich die Weiterreise verzögern.

(Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ131592530725982/link11188A.html)

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