Unwetter über Mitteldeutschland

Der richtige Versicherungsschutz

Nach dem Unwetter von gestern fragen sich Betroffene, ob und wie Schäden ersetzt werden. „Für die finanziellen Folgen bei überfluteten Kellern, beschädigten Wänden und Inventar treten die Versicherungsunternehmen nur ein, wenn Elementarschäden mitversichert sind“, so das Fazit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.. Bei bloßen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ist das Unwetterrisiko dagegen nicht abgesichert.

Glück im Unglück haben Betroffene, die zusätzlich in ihrer Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung Elementarschäden mit versichert haben. Auch all jene, die die entsprechenden ehemaligen DDR-Policen weitergeführt haben, sind automatisch gegen Schäden durch Regenwasser oder über die Ufer tretende Flüsse versichert. Allerdings müssen Betroffene dabei vielfach den vereinbarten Selbstbehalt tragen. Daher ist es bei
Altverträgen wichtig, sich die einzelnen Konditionen zum bestehenden Versicherungsschutz genau durchzulesen.

Werden Schäden am Dach, Fenster oder Rollläden dagegen durch Hagel verursacht, tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Trifft ein Hagelschaden beim Auto ein, haftet die Kfz-Teilkaskoversicherung.

Wichtig ist, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., Schäden unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und die weitere Verfahrensweise abzustimmen. Verspätete Schadenanzeigen können schnell zu Ärger führen. Durch Fotos kann die Zerstörung oder die Beschädigung dokumentiert werden. Zu beachten ist auch, dass der Schaden in einem zumutbaren Rahmen so gering wie möglich zu halten ist, damit die Versicherung zahlt. Wurde der Versicherungsschutz aber bereits wegen des hohen Risikos abgelehnt, bleiben die Betroffenen auf ihren Schäden sitzen.

(Quelle:http://www.vzsa.de/UNIQ131585895010635/link926501A.html)

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