Verbraucherrechte: Letzter Ausweg Klage

Verbraucherzentralen leiten bis zu 1.400 Verfahren im Jahr ein

Verschleierte Preisangaben, fehlende Widerrufsbelehrung – von über 500 Internetangeboten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) innerhalb eines Jahres untersucht hatte, verstießen 71 Prozent gegen die gesetzlichen Informationspflichten. Auch unerlaubte Telefonwerbung bringt Verbraucher regelmäßig zur Verzweiflung: Fast 80.000 Beschwerden erhielten die Verbraucherzentralen allein von März bis Ende November 2010.

Bis zu 1.400 neue Verfahren leiten die Verbraucherzentralen pro Jahr gegen Unternehmen ein. Allein rund 100 Abmahnungen im Jahr entfallen dabei auf irreführende Werbung. Mehr als die Hälfte der Verfahren wird erfolgreich außergerichtlich erledigt indem Unternehmen Unterlassungserklärungen abgeben. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.

(Quelle: http://www.vzth.de/UNIQ131585908410665/link900241A.html)

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