Verbraucherzentrale NRW: Höhere Beratungsentgelte ab Januar

Ab dem 1. Januar müssen die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bezahlen, wenn sie sich in einer der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW gegen Entgelt beraten lassen.

Zum Jahresanfang erhöhen sich die Preise um durchschnittlich 13 Prozent. Einige Beratungsangebote wie die Energieberatung sind nicht betroffen, bei einigen anderen steigen die Preise überdurchschnittlich, so bei der sehr zeit- und arbeitsintensiven Rechtsvertretung durch die Verbraucherberatungskräfte.

Die neuen Preise wurden so kalkuliert, dass insbesondere einkommensschwächere Verbraucher möglichst wenig belastet werden. So liegt der Preis für die Rechtsberatung durch die Verbraucherberater, die von Menschen mit schmalem Geldbeutel besonders häufig in Anspruch genommen wird, weiterhin unter zehn Euro, die der Rechtsvertretung durch eigene Mitarbeiter deutlich unter 20 Euro.

Der Grund für die Preiserhöhung: Bund und Länder hatten trotz jahrelangen Widerstandes durch die Verbraucherzentralen beschlossen, den Mehrwertsteuersatz von 7 auf 19 Prozent anzuheben. Die Folge: Ab dem 1. Januar muss die Verbraucherzentrale NRW für ihre kostenpflichtige Beratung 12 Prozentpunkte mehr Steuern an den Fiskus abführen. Gleichzeitig werden längst überfällige Anpassungen bei der Entlohnung von Honorarmitarbeitern vorgenommen – dadurch erhöhen sich die Preise im Durchschnitt um ein weiteres Prozent.

Die Angebotspreise beizubehalten hätte bedeutet, die Beratungsangebote trotz steigender Nachfrage einzuschränken, um keine Defizite zu machen. Denn die Verbraucherzentrale hat keine Möglichkeit, die höheren Abgaben auf andere Art und Weise aufzufangen. Zwar hat das Land NRW seine Zuwendung an die Verbraucherzentrale NRW erhöht. Allerdings sind diese Mittel fest für den weiteren Ausbau des Beratungsstellennetzes und neue Schwerpunkte ihrer Verbraucherarbeit vorgesehen, vor allem für die Beratung über Produkte auf dem Finanzmarkt.

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