Vermögenswirksame Leistungen – Können Sie über das Geld frei verfügen?

Dies hängt von der Anlageform ab. Bei Bank- und Fondssparplänen sind Sie bei der Entscheidung, wofür Sie das Geld verwenden wollen, völlig frei.

Bei Fondssparplänen sollten Sie aber prüfen, ob ein Verkauf der Anteile nach sieben Jahren aufgrund der aktuellen Börsensituation sinnvoll ist, oder ob Sie mit dem Verkauf lieber noch etwas warten wollen.

Bei Bausparverträgen müssen auf einige Stellschrauben achten. Über das Guthaben können Sie frei verfügen, sofern Sie nicht die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Falls Sie allerdings die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen, müssen Sie das Geld wohnwirtschaftlich verwenden – beispielsweise zum Kauf oder zur Renovierung einer Immobilie – oder aber die Förderung zurückzahlen. Hier gibt es eine Ausnahme für Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre alt sind. In diesem Fall können Sie über das Geld frei verfügen, wenn Sie dies frühestens sieben Jahre nach Vertragsschluss tun. Allerdings kann jeder Bausparer diese freie Verfügbarkeit nur einmal in Anspruch nehmen.

(Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ131722236623762/link912951A.html)

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