Vermögenswirksame Leistungen – Was ist das eigentlich?

Dieses Geld wird vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehalten und in den Sparvertrag eingezahlt.

Der Staat fördert solche Verträge in bestimmten Situationen zusätzlich durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.Allerdings gelten hier bestimmte Regelungen, die eingehalten werden müssen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind im sogenannten Vermögensbildungsgesetz geregelt. Aktuell gültig ist die fünfte Fassung des Gesetzes.

Hinter dem Wortungetüm „Vermögenswirksame Leistung“ steckt bares Geld, das Auszubildende, Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und Soldaten von ihrem Arbeitgeber extra bekommen können – wenn sie sich entscheiden, freiwillig zu sparen. Nicht jeder Arbeitgeber gibt aber gleich viel. Wer Glück hat, bekommt 40 Euro, andere dagegen vielleicht nur einen Zuschuss von knapp sechs Euro. Um herauszufinden, wieviel Sie bekommen, genügt oft ein Blick in den Tarifvertrag oder eine Nachfrage beim Betriebs- oder Personalrat. Auch Personalabteilungen können hierzu Auskunft geben.

(Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ131722236623762/link912851A.html)

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