Verpflegung: Verdorbenes Essen

Bei Magen-Darm-Erkrankungen, Durchfall oder Salmonellenvergiftungen, …

… die nachweislich durch verdorbene Lebensmittel im Rahmen der Voll- oder Halbpension eines Hotels verursacht wurden, haben Urlauber Anspruch auf Schadenersatz und Minderung des Reisepreises.

Voraussetzung für einen Schadensersatz- oder Minderungsanspruch ist allerdings, dass bewiesen werden kann, dass die Krankheit durch die Hotelverpflegung ausgelöst wurde. Dies ist schwierig, insbesondere bei Magen- und Darmverstimmungen, die viele verschiedene Ursachen haben können. Leiden jedoch gleich viele Hotelgäste an einer Salmonellenvergiftung, spricht das in der Regel dafür, das diese durch Lebensmittel des Hotels verursacht wurde.

In diesem Fall oder wenn Sie beweisen können, dass Ihre eigene Erkrankung an der Hotelverpflegung liegt, sollten Sie diese Beweise sammeln. Sie müssen die Erkrankung unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen. Dies sollte in Anwesenheit von Zeugen geschehen, oder Sie lassen sich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Hierfür reicht aus, daß der Reiseleiter ein „zur Kenntnis genommen“ auf die schriftliche Mängelanzeige setzt.

Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, muss der Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen, informiert werden.

Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind die Leistungsträger vor Ort, beispielsweise die Hoteliers, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt.

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen Sie innerhalb eines Monats die Rückzahlung eines Teils des bereits gezahlten Reisepreises und den Ersatz Ihres Schadens, beispielsweise für Artzkosten, Medikamente und gegebenenfalls auch für die vertane Urlaubszeit, vom Reiseveranstalter verlangen, schriftlich und nachweisbar, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ131681169807111/link289382A.html)

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