Vorträge in München und Nürnberg
Für Verträge, die Wohnen und Pflege verbinden, gelten besondere Regelungen, die sich aus dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ergeben. Enthalten sind viele verbraucherschützende Vorschriften, um eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Menschen zu verhindern. Die Verbraucherzentrale informiert über das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.
Schwerpunkte
Die wichtigsten Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG)
Welche Informationen kann der Verbraucher vorab verlangen, wenn er ins Heim zieht?
Wie wird der Vertrag angepasst, wenn sich der Pflegebedarf verändert?
Wann und in welcher Form darf der Unternehmer das Entgelt erhöhen?
Termine:
München: Dienstag, 29.11.2011, um 16 Uhr
Nürnberg: Donnerstag, 1.12.2011, um 17.30 Uhr
Wo:
Beratungsstelle München, Mozartstraße 9
Beratungsstelle Nürnberg, Albrecht-Dürer-Platz 6