Volltreffer für Geldbeutel und Klima

Fahrgemeinschaften, Car-Sharing, mal Fahrrad statt Auto, Fahren ohne Bleifuß

Car-Sharing
Rund 45 Millionen PKW sind derzeit in Deutschland zugelassen, doch in den meisten Privathaushalten wird das Auto nicht mehr als eine Stunde am Tag genutzt. Wer einmal zusammenrechnet, was der Spritfresser vor dem Haus im Jahr sonst für Unterhalt, Versicherungen und Anschaffung verschlingt, muss sich fragen, wie wirtschaftlich sein Gefährt wirklich ist. Denn: Das eigene Auto kostet auch, wenn es bloß vor der Tür steht.

Autoteiler schonen Umwelt und Geldbeutel

Autoteiler zahlen nur, wenn sie das Fahrzeug auch wirklich nutzen. Sei es als Mitfahrer bei einer Mitfahrzentrale, als Fahrer eines Mietautos oder als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation. Klarer Vorteil aller Varianten: Die Fixkosten werden auf viele Köpfe verteilt. Je mehr Menschen das Auto nutzen, desto geringer der Preis. Beim organisierten Car-Sharing wird beispielsweise ein Auto von 15 bis zu 20 Personen genutzt. Weiterer Pluspunkt für die Umwelt: Autoteiler fahren in der Regel seltener und sparen sich unnötige Fahrten.

Wie funktioniert Car-Sharing?

Beim organisierten Car-Sharing wird man Mitglied in einer entsprechenden Organisation am Wohnort. In der Regel muss zunächst eine Aufnahmegebühr (20 bis 200 Euro) gezahlt und eine Kaution (200 bis 650 Euro) hinterlegt werden. Neben einem geringen monatlichen Mitgliedsbeitrag fallen nur noch Entgelte an, wenn ein Fahrzeug auch wirklich benutzt wird. Abgerechnet wird nach einem kombinierten Zeit-/Kilometertarif. Beispiel: Ein Anbieter berechnet für einen Kleinwagen 2,- Euro pro Stunde und 20 Cent pro gefahrenen Kilometer. Einschließlich Buchungsgebühr von 1,- Euro und dreistündige Nutzung für eine Fahrt von 25 Kilometern sind am Ende 12 Euro zu zahlen. Gebucht werden kann in der Regel per Internet oder Telefon rund um die Uhr; die Fahrzeuge stehen an festen Stationen bereit. Einige Car-Sharing-Organisationen bieten neben Standardtarifen auch Sonderkonditionen, zum Beispiel Wochenendspecials, Nachtrabatte für Frauen oder Firmen- und Studententarife. Einen einfachen Zugang zum Car-Sharing gibt es in vielen Städten auch für Abo-Kunden des ÖPNV und für BahnCard-Inhaber.

➜ Tipps zum Car-Sharing
Bevor man Mitglied in einer Car-Sharing-Organisation wird, sollten folgende Punkte gecheckt werden:

Ist die Buchungszentrale rund um die Uhr besetzt? Nur so ist wirklich Mobilität garantiert, wenn sie auch nötig ist.
Stehen die Fahrzeuge an möglichst vielen Standorten bereit? Je mehr Standorte, desto kürzer ist der Weg zum Auto.

Weitewre Informationen sowie Adressen von Car-Sharing-Organisationen in Deutschland und Preisrechner gibt es hier

Auto lieber mieten?

Eine weitere Alternative, nur bei Bedarf einen PKW zu nutzen, ist der Mietwagen. Bei manchen Anbietern besteht die Möglichkeit, für einen bestimmten Jahresbeitrag Autos zu günstigen Tages- und Wochenpreisen zu mieten. Meist werden dabei allerdings Mindestbuchungen vorausgesetzt. Bei der Entscheidung für eine große Kette oder lokale Anbieter sollten Service und Preise verglichen werden – die Preisunterschiede sind erheblich.

Nachteil gegenüber dem Car-Sharing: Weil das Gefährt in der Regel für mindestens einen ganzen Tag gemietet werden muss, lohnt sich der Mietwagen für kurze Strecken oder einen spontanen Einkauf nicht. Auch sind die Mietstationen nicht rund um die Uhr besetzt. Wer buchen möchte, muss ist an die klassischen Bürozeiten gebunden.

➜ Tipp: Wer online seinen Wagen mietet, wird oft mit Preisvorteilen belohnt. Aber auch Verhandeln vor Ort kann Geld sparen. Doch Achtung: So manche Billig-Offerte löst sich spätestens dann in Wohlgefallen auf, wenn zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung nicht im Preis enthalten ist.
Apropos Versicherung: Auch auf die Haftungsbedingungen im Schadensfall sollte man ein Auge haben. Liegt die Selbstbeteiligung sehr hoch, kann ein selbstverschuldeter Unfall ganz schön ins Geld gehen.

Fahrgemeinschaften

Die einfachste Form sich ein Auto zu teilen ist das private Car-Sharing mit Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn. Um Ärger vorzubeugen, sollten vorher unbedingt rechtliche Details wie Versicherung, Nutzungs- und Haftungsbedingungen schriftlich geklärt werden. Verkehrsclubs wie der ADAC oder der VCD bieten dafür Musterverträge an, in denen die wichtigsten Punkte geregelt sind.

➜ Tipp: Grundsätzlich sollte bei gemeinsam genutzten Fahrzeugen eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung abgeschlossen werden, gegebenenfalls ergänzt durch eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Sinnvoll ist auch der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Eine Insassenunfallversicherung oder ein Schutzbrief sind aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch unnötig.

Wer einfach nur seine Spritkosten begrenzen möchte, kann sich zumindest immer gleiche Fahrtstrecken mit Arbeitskollegen, Bekannten oder Freunden teilen. Immer mehr Leute suchen mittlerweile Gleichgesinnte, um Fahrgemeinschaften zu bilden. Eine Möglichkeit, diese zu finden, bieten beispielsweise die Pendlernetze in Link öffnet in neuem FensterBayern, Link öffnet in neuem FensterNordrhein-Westfalen, im Link öffnet in neuem FensterRhein-Main-Gebiet, in Link öffnet in neuem FensterSachsen und in Link öffnet in neuem FensterStuttgart. Nach Städten geordnet werden hier Mitfahrer für Menschen, die täglich ähnliche Strecken zurücklegen gesucht. Weitere Informationen zu Fahrgemeinschaften finden Sie hier.

Mitfahrerzentralen

Für einmalige oder längere Strecken bieten sich auch Mitfahrerzentralen an, die fast in jeder größeren Stadt zu finden sind. Egal ob man innerhalb Deutschlands reisen oder einen Kurztrip nach Paris unternehmen will, in den Datenbänken der Mitfahrerzentralen können sich Selbstfahrer wie auch Mitfahrer registrieren lassen. Die Zentrale vermittelt dann gegen Gebühr zwischen den Suchenden. Kommt die Fahrt zustande, wird der Spritpreis einfach geteilt. Nach Mitfahrern kann übrigens auch online gefahndet werden.

Fahrgemeinschaften
Angesichts im Schnitt hoher und langfristig steigender Kraftstoffpreise sind kostengünstigere Alternativen zum individuell genutzten Auto gefragt. Vor allem für Berufspendler zahlt sich der Umstieg auf Fahrgemeinschaften und öffentliche Verkehrsmittel aus. Und neben der Geldbörse profitiert die Umwelt. Die Verbraucherzentralen haben daher Informationen zusammengestellt, die die Entscheidung zur Gründung von Fahrgemeinschaften erleichtern können.

Kosten

Fahrgemeinschaften helfen, Kosten zu sparen. Gleichwohl muss man sich darauf verständigen, wie die Frage der Kostenerstattung gelöst wird, insbesondere dann, wenn Fahrer und Mitfahrer die Anfahrten nicht zu gleichen Teilen übernehmen.

Für die Berechnung der Kostenbeteiligung der Mitfahrer sind unterschiedliche Modelle denkbar. Eine Pauschale von 20 ct pro gefahrenem Kilometer erleichtert die Kostenberechnung und deckt bei einem Klein- bis Mittelklassewagen ungefähr die Kraftstoff- und Nebenkosten ab. Geteilt durch die Anzahl von Fahrer plus Mitfahrer ergibt sie den Kostenanteil jedes einzelnen Teilnehmers der Fahrgemeinschaft. Dazu ein Beispiel:

Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte betragen 60 km. Die Fahrgemeinschaft besteht aus Fahrer plus zwei weiteren Mitfahrern. Pro Tag und Teilnehmer errechnet sich ein Betrag von vier Euro (60 km x 20 ct / 3 Teilnehmer = 4 Euro).

Selbstverständlich kann die Kostenerstattung auch detaillierter berechnet werden, wenn fahrzeugspezifische Angaben wie Wertverlust, Kapitalverzinsung, Steuer, Versicherungen, Reparatur- und Wartungskosten sowie der Kraftstoffverbrauch einbezogen werden. Für diese Detailberechnung bieten einige Automobilclubs wie etwa der ADAC ihren Mitgliedern Unterstützung an und stellen entsprechende Datenbanken bereit. Die Stiftung Warentest bietet eine 3-seitige Verbraucherinformation „Was Ihr Auto wirklich im Jahr kostet“ als kostenpflichtigen Download an.

Versicherungstipps für Fahrgemeinschaften

Verschuldet der Fahrer des Fahrzeugs einen Unfall, trägt die Kfz-Haftpflicht des Halters sämtliche Schäden der Insassen inklusive Schmerzensgeld. Wird ein Unfall durch Bremsversagen, Reifenplatzen etc. trotz regelmäßiger Wartung verursacht oder begeht der Unfallgegner Fahrerflucht, so haben Insassen dennoch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Für Mitfahrende von Fahrgemeinschaften bedeutet dies eine wesentliche Absicherung, ohne dass der Fahrer bzw. Halter ein höheres Risiko eingeht. Nur bei einem Unfall, der durch höhere Gewalt (zum Beispiel Sturm) verursacht wird, besteht keine Haftung.
Der Fahrer ist ausreichend abgesichert, wenn eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurde. Die früher verbreitete „unbegrenzte Deckung“ wird heute kaum noch angeboten. Üblich sind nun Offerten mit 50 bis 100 Millionen Euro Deckung pauschal und der Begrenzung von 6,5 bis 10 Millionen bei Personenschäden. Möchte sich der Fahrer darüber hinaus gegen eventuelle Ansprüche von Mitfahrern absichern, könnte er sich vor Antritt der Fahrt eine Erklärung zur Haftungsbeschränkung unterzeichnen lassen. Da die Kfz-Haftpflicht auch unverschuldete Unfälle abdeckt, ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung entbehrlich.

Neben der Kfz-Haftpflicht deckt auch die gesetzliche Sozialversicherung Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit ab. Mögliche Umwege zur Mitnahme von Mitfahrern sind dabei eingeschlossen. Während die Kosten für Heilbehandlung, Invaliden- und Hinterbliebenenrente von der Sozialversicherung abgedeckt werden, gilt dies nicht für Sachschäden und Schmerzensgeld.

Zu den unabdingbaren Policen für jedermann gehört die private Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Schäden ab, die man anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn zufügt und die ohne diesen Schutz den finanziellen Ruin bedeuten können. Aber sie kommt auch für die kleinen Malheurs auf. Wenn ein Mitfahrer etwa durch unachtsames Türöffnen oder brennende Zigaretten das Auto beschädigt, ersetzt seine eigene private Haftpflichtversicherung die Kosten der Reparatur. Auch Schäden, die beispielsweise beim Aussteigen einem Dritten zugefügt werden, sind darüber in der Regel versichert.

Steuerliche Aspekte

Seit Einführung der Entfernungspauschale sind Fahrgemeinschaften Alleinfahrern gegenüber gleichgestellt. Denn für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen zählen nicht mehr Tankquittungen oder Kilometerstände des Fahrzeugs, sondern einzig die Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz. Ob der Arbeitsweg zu Fuß, mit dem Rad, Auto, Bus oder Bahn zurückgelegt wird, ist unerheblich. Fahrer wie Mitfahrer erhalten die gleiche Entfernungspauschale.

Die zwischenzeitlich eingeführte Regelung, die eine Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer vorsah, hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09. Dezember 2008 gekippt. Die Entfernungspauschale beträgt also weiterhin 30 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer des Arbeitsweges.

Die anzusetzende Entfernungspauschale ist für Mitfahrer in Fahrgemeinschaften auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Arbeitnehmer, deren Entfernungspauschale den genannten Betrag übersteigen würde, müssen die Nutzung eines eigenen oder ihnen überlassenen Autos nachweisen oder glaubhaft machen. Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften können die Fahrertage zu den Mitfahrertagen hinzuaddiert werden, auch wenn damit der Höchstbetrag von 4.500 Euro überschritten wird.

Beispiel 1:
Frau Blume fährt an 210 Tagen mit ihrem Auto von Duisburg nach Düsseldorf (35 Kilometer) und nimmt Herrn Baum mit.

210 (Arbeitstage) x 35 x 0,30 Euro = 2.205 Euro

Frau Blume und Herr Baum können jeweils 2.205 Euro Entfernungspauschale geltend machen.

Beispiel 2:
Frau Müller fährt an 210 Tagen mit ihrem Auto von Münster nach Düsseldorf (130 Kilometer) und nimmt Herrn Schulte mit.

210 (Arbeitstage) x 130 x 0,30 Euro = 8.190 Euro

Die Entfernungspauschale beträgt bei Frau Müller 8.190 Euro und bei ihrem Mitfahrer Herrn Schulte 4.500 Euro.

Beispiel 3:
Frau Vogel, Frau Maus und Herr Käfer wechseln sich an insgesamt 210 Tagen innerhalb einer Fahrgemeinschaft von Münster nach Düsseldorf (130 Kilometer) mit dem Fahren ab, so dass jede/r 70 Tage selbst fährt. Die Entfernungspauschale für das Mitfahren berechnet sich wie folgt:

140 x 130 km x 0,30 Euro = 5.460 Euro

Da die Höchstgrenze für das Mitfahren von 4.500 Euro überschritten wird, werden nur 4.500 Euro angerechnet. Die Fahrerpauschale wird hinzu addiert:

70 x 130 km x 0,30 Euro = 2.730 Euro

Die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft können jeweils 7.230Euro (2.730 Euro + 4.500 Euro) Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.

Für den Arbeitsweg ist die kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Strecke zu wählen. Mögliche Umwege für das Abholen und Wegbringen der Mitfahrer werden nicht berücksichtigt.

Übersicht über Pendlernetze

Immer mehr Leute suchen mittlerweile Gleichgesinnte, um Fahrgemeinschaften zu bilden. Eine Möglichkeit, diese zu finden, bieten beispielsweise die Pendlernetze in Link öffnet in neuem FensterBayern, Link öffnet in neuem FensterNordrhein-Westfalen, im Link öffnet in neuem FensterRhein-Main-Gebiet, in Link öffnet in neuem FensterSachsen und in Link öffnet in neuem FensterStuttgart. Nach Städten geordnet werden hier Mitfahrer für Menschen gesucht,die täglich ähnliche Strecken zurücklegen.

Sprit sparendes Fahren
Weit über 60 Milliarden Liter Kraftstoff schlucken Deutschlands Automobile Jahr für Jahr. Während die Umwelt unter dem hohem Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) ächzt, stöhnen Autofahrer beim Blick auf die Preistafeln der Tankstellen. Doch je nach Fahrzeug und Fahrverhalten können bis zu 30 Prozent Kraftstoff eingespart werden. Zehn Tipps helfen, Geldbeutel und Umwelt gleichermaßen zu schonen.

1. Unnötigen Ballast im Auto vermeiden
Spritsparen beginnt schon vor dem Losfahren. Entrümpeln Sie Ihren Kofferraum, denn jedes zusätzliche Kilogramm Gewicht erhöht den Verbrauch des Autos. Selbst ein unbeladener Skihalter erhöht den Verbrauch eines Mittelklassewagens um etwa einen Liter. Lagern Sie Ihren Dachgepäckträger daher besser im Keller als auf dem Autodach.

2. Reifen mit geringem Rollwiderstand fahren
Verwenden Sie Leichtlaufreifen und fahren Sie immer mindestens mit dem Reifendruck, den der Autohersteller für das vollbeladene Fahrzeug bei Höchstgeschwindigkeit empfiehlt. Es darf auch noch ein bisschen mehr sein. Dem etwas geringeren Fahrkomfort stehen ein deutlich geringerer Verbrauch, weniger Schadstoffe, mehr Bremssicherheit und weniger Reifenverschleiß gegenüber. Denken Sie auch daran, rechtzeitig von Winter- auf Sommerreifen zu wechseln. Übrigens: Breitreifen erhöhen den Spritverbrauch.

3. Kurzstrecken vermeiden
Auf den ersten paar hundert Metern verbraucht ein kalter Motor bis zu 35 Liter pro 100 Kilometer; zudem ist der Verschleiß außerordentlich hoch. Besonders schädlich für Motor und Umwelt: Warm laufen lassen im Stand. Am schonendsten erreicht der Motor seine Betriebstemperatur, wenn es sofort nach dem Motorstart losgeht und spritsparend gefahren wird. Lassen Sie beim Ölwechsel synthetische Leichtlauföle einfüllen. Diese haben bessere Schmiereigenschaften. Das schützt vor Verschleiß und senkt den Verbrauch.

4. Niedrigtourig fahren
Entgegen aller Gerüchte gilt für alle Autos, die in den letzten zwanzig Jahren gebaut wurden: Je niedrigtouriger und je gleichmäßiger Sie fahren, desto besser, sparsamer und motorschonender. 2.000 Umdrehungen pro Minute (U/min) reichen im Stadtverkehr aus.

5. Schnell schalten
Schalten Sie schon nach einer Wagenlänge in den zweiten Gang. Im zweiten und dritten Gang kräftig Gas geben und spätestens bei 2.000 Umdrehungen pro Minute in den nächsten Gang hoch schalten. Fahren Sie stets im höchstmöglichen Gang, das schont den Motor und ist hörbar leiser. Sie können bei Tempo 30 den dritten, bei 40 den vierten und bei 50 den höchsten Gang einlegen.

6. Vorausschauend gleiten
Jedes Anfahren und Beschleunigen verbraucht viel Sprit. Fahren Sie daher vorausschauend und halten Sie reichlich Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen – so gleiten Sie sicher im Verkehr mit. Nutzen Sie den Schwung Ihres Autos: Ist das Hindernis, z.B. eine rote Ampel, weit entfernt: Kupplung treten und Gang raus. So können Sie im Leerlauf weiterrollen. Bei kurzem Weg nehmen Sie sofort den Fuß vom Gas und fahren mit eingelegtem Gang Richtung Ampel. Die Schubabschaltung stoppt die Spritzufuhr, der eingelegte Gang bremst den Wagen allmählich ab.

7. Richtig Bremsen
Dass es notwendig wäre, den Motor zum Mitbremsen einzusetzen, ist ein Mythos aus den Zeiten der Trommelbremse. Zurückschalten, um das Fahrzeug abzubremsen, ist nur bei starkem Gefälle angebracht. Zum Verzögern aus hoher Geschwindigkeit reicht es, den 4. oder 5. Gang eingelegt zu lassen und den Fuß komplett vom Gas zu nehmen.

8. Gemäßigtes Tempo im Überlandverkehr
Auch für Fahrten auf Landstraße und Autobahn gilt, je niedriger die Drehzahl und damit das Tempo, desto niedriger der Verbrauch. Als Orientierung können folgende Werte gelten: Auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Autobahnen maximal 120 km/h. Bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h steigt der Spritverbrauch überproportional an.

9. Stromfresser ausschalten
Schalten Sie bei der Fahrt elektronische Extras nur bei Bedarf an. Eine eingeschaltete Klimaanlage kann den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 1,8 Liter pro 100 kilometer erhöhen. Denken Sie daran, Stromfresser wie die Heckscheibenheizung auch wieder auszuschalten.

10. Motor ausschalten
Wenn sich absehen lässt, dass Sie an einer roten Ampel oder am Bahnübergang mehr als zehn Sekunden stehen, lohnt sich das Abstellen des Motors. Beim anschließenden Motorstart auf keinen Fall Gas geben.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ131627934800518/link17152A.html)

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