Vorsicht mit „fremden Federn“

Nutzungsrechte in sozialen Netzwerken

Ein ansprechendes Profil ist der Ausgangspunkt, um in Facebook, My Space, studiVZ und Co. Freunde zu finden und online untereinander Kontakt zu halten: Um sich von seiner besten Seite zu zeigen, schmücken sich viele Freundesucher auf der eigenen Pinwand jedoch zu arg mit fremden Federn: Dort werden regelmäßige Updates mit Fotos garniert, der eigene Musikgeschmack anhand von You-Tube-Videos dokumentiert, fremde Songtexte gepostet oder gescannte Auszüge aus Lieblingsbüchern eingestellt. Die Nutzung von anderen Daten auf der eigenen Homepage oder in einem Mitmach-Netzwerk kann teuer werden, wenn hierbei Persönlichkeits- und Urheberrechte Anderer verletzt werden. User sollten wissen, dass sie für widerrechtliche Aktivitäten im Internet zur Rechenschaft gezogen werden können. Rechtliche Probleme und Schadensersatzforderungen lassen oftmals nicht lange auf sich warten. Wer Infos auf die eigene Seite ins Netz stellt, sollte deshalb vorher besonnen mit folgenden Problemzonen umgehen:

Urheberrecht: Auch im Internet gilt es, bestimmte Regeln zu beachten: Alle Infos in textlicher, bildlicher oder akustischer Form – also Fotos, Musik, Videos oder Gedichte, die selbst erstellt wurden, können uneingeschränkt genutzt und ins Netz gestellt werden, solange damit nicht Rechte anderer Personen berührt sind. Wer selbst Texte schreibt, Musik komponiert oder Filme dreht, besitzt als Produzent automatisch ein Urheberrecht und muss gefragt werden, bevor ein Anderer seine Werke nutzt.
Persönlichkeitsrecht: Allerdings sind der kreativen Eigenleistung durchaus auch enge Grenzen gesetzt. So darf nicht jeder die persönlichen Daten anderer Personen einfach speichern und veröffentlichen. Bei Fotos oder Filmen etwa besitzen die Abgebildeten das Recht am eigenen Bild: Das heißt, wer Schnappschüsse mit der eigenen Kamera auf seiner Seite im Netz einstellen will, muss alle Beteiligten vorher fragen, ob und in welchem Kontext Abbildungen oder Filmsequenzen mit ihnen veröffentlicht werden dürfen. Auch bei der Verwendung von fertigem Bildmaterial – Fotos, Zeichnungen, Grafiken – muss vorher die Nutzung der Bildrechte geklärt sein, um Ärger und finanzielle Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Nutzung anderer Daten: Dabei kann es leicht passieren, dass mit selbstgestaltetem Material die Rechte anderer Produzenten verletzt werden. Klassische Beispiele sind nicht nur Foto-Collagen oder Video-Remixes, sondern auch Textveröffentlichungen. Wer Gedichte oder Songtexte auf der eigenen Seite posten oder für eigene Kreationen verwenden möchte, sollte auch hier vorher prüfen, ob beziehungsweise mit welchen Angaben das Fremdmaterial genutzt und weiteren Netzwerk-Freunden zur Verfügung gestellt werden darf.
Downloads von fremdem Material: Es ist grundsätzlich erlaubt, sich privat Musiktitel oder Film-Trailer – kostenfrei oder entgeltpflichtig – aus dem Netz herunterzuladen. Etwas anderes gilt, wenn Downloads aus rechtswidrigen Quellen stammen. Davon ist bei allgemein bekannten Werken – wie etwa der Musik aus den Charts – in der Regel auszugehen. Verstöße gegen das Urheberrecht in Tauschbörsen werden von den Rechtsinhabern konsequent verfolgt. Auf keinen Fall dürfen Musik- und Filmdownloads – ganz gleich ob aus Tauschbörsen oder im Onlineshop gekauft – über den Musik- oder Filmplayer eines Netzwerk-Profils online gestellt werden. Denn dabei handelt es sich um eine unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material.
Verfolgung von Verstößen: Wird eine Rechtsverletzung festgestellt oder vermutet, gehen immer mehr Rechteinhaber – vorneweg der Musik- und Filmindustrie – juristisch dagegen vor und fordern, dass ihre Inhalte aus dem Netz entfernt werden und eine künftige Nutzung unterbleibt. Die Kosten für die Rechtsverfolgung werden den vermeintlichen Übeltätern meist in Rechnung gestellt. Flattert ein solches Schreiben von einem Anwalt ins Haus, sollten sich die Betroffenen dringend rechtlich beraten lassen, wie sie angemessen mit der erhobenen Forderung umgehen. Auf keinen Fall sollte die unangenehme Post mit den darin gesetzten Fristen einfach ignoriert werden.
Verdeckte Datennutzung: Sich verstecken nützt nicht viel: Auch wer sich im Netz nur mit spärlichen Auskünften zu seiner Person oder unter einem Pseudonym bewegt, kann leicht aufgespürt werden. Verräterisch ist hierbei die jedem Computer zugeteilte IP-Nummer. Werfen Fahnder dann noch einen Blick auf die gespeicherten Daten beim jeweiligen Telekommunikationsanbieter, kann schnell ermittelt werden, auf welchen Internetseiten sich ein User tummelt und welche Daten er sich bei seinen Streifzügen heruntergeladen und weiterverwendet hat.

Eine rechtliche Unterstützung bei Problemen mit Nutzungsrechten im Internet bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kosten und Adressen online unter www.vz-nrw.de/urheberrecht. Spezielle Tipps für junge Netzwerker gibt’s im Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW unter www.checked4you.de/profilsicherheit.

(Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ131524244827991/link925121A.html)

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