Wahltarife der Krankenkassen: Eine Orientierungshilfe im Tarifdschungel

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten spezielle Wahltarife anbieten.

Gesetzlich Versicherte haben so die Möglichkeit, gegen Aufpreis Extraleistungen abzusichern oder Tarife zu wählen, die mit Beitragseinsparungen locken. Viele Kassen haben derartige Angebote entwickelt und preisen sie mit vollmundigen Werbeversprechen an. Die große Zahl unterschiedlichster Tarife erschwert den Überblick und die richtige Entscheidung. Für eine erste Orientierung geben wir grundlegende Informationen zu den neuen Tarifangeboten und deren Vor- und Nachteilen.
Wahltarife für besondere Versorgungsformen

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern versorgungsorientierte Wahltarife anzubieten. Sie sollen die Behandlungs- und Versorgungsqualität der Versicherten gezielt verbessern. Patienten müssen für diese Angebote nicht mehr zahlen oder im Krankheitsfall ein höheres finanzielles Risiko eingehen. Welche Tarifen gibt es?
Freiwillige Tarifangebote der Krankenkassen

Bei der Gestaltung aller weiteren Wahltarife haben die Krankenkassen einen größeren Spielraum. Sie können diese Tarife anbieten, müssen es jedoch nicht. Manche Kassen haben mehr als 20 Tarife im Angebot, andere nur zwei oder noch gar keine. Das Spektrum der unterschiedlichen, von den einzelnen Krankenkassen angebotenen Tarife ist daher sehr groß.
Umgang mit den neuen Angeboten

Auch wenn Pressemeldungen oder gezielte Werbemaßnahmen der Krankenkassen den Eindruck erwecken mögen, gilt weiterhin: Es gibt keine Verpflichtung in einen der neuen Tarife zu wechseln – wer mit seiner Krankenkasse zufrieden ist, braucht sich nicht für einen Wahltarif zu entscheiden und behält den bisherigen Leistungsumfang.

(Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ131584720429636/link504241A.html)

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