Was steckt in meiner Zigarette wirklich drin?

Zusatzstoffe in Tabakprodukten

Die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen ist national in der Tabak-Verordnung geregelt.

Die Tabak-Verordnung enthält eine Liste zugelassener Stoffe für die gewerbsmäßige Herstellung von Tabakerzeugnissen und den Tabakerzeugnissen gleichgestellten Erzeugnissen wie z.B. Mundstücke, Filter, Zigarettenpapier und -spitzen sowie eine Negativliste von verbotenen Geruchs- und Geschmacksstoffen.

Hersteller und Einführer sind gemäß Paragraf fünf der Tabakprodukt-Verordnung verpflichtet, bestimmte Informationen in Form von Listen über die verwendeten Zusatzstoffe vorzulegen. Nach Paragraf fünf Absatz drei dieser Verordnung gibt das Bundesverbraucherministerium den Inhalt dieser Liste den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt.
Dies geschieht in Form einer Datenbank, in der bequem nach Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, Feinschnitt und Sonstige (Wasserpfeifen-, Kau- und Schnupftabak sowie Tabaksticks/-stränge) – gesucht werden kann. Die einzelnen Zusatzstoffe werden, nach Tabakprodukt-Marken sortiert, gemäß ihrer mengenmäßigen Verwendung in absteigender Reihenfolge aufgelistet. Darüber hinaus werden für Zigaretten auch die Gehalte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid je Marke angegeben.

Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen sind stark in die öffentliche Diskussion geraten im Hinblick auf eine mögliche gesundheitsschädigende und suchtfördernde Wirkung. Das Verbraucherministerium misst der toxikologischen Bewertung von Stoffen, die den Tabakerzeugnissen zugesetzt werden sollen, eine hohe Bedeutung bei. Hierbei soll die Bewertung dieser Stoffe an den neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst werden. Ferner setzt sich Deutschland für eine einheitliche Regelung für die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen auf europäischer Ebene ein.

(Quelle:http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Gesundheitsmarkt/NichtRauchen/Tabakzusatzstoffe.html)

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