Wenn der Energieanbieter zweimal klingelt

Die Verbraucherzentrale warnt vor Anrufen des Energieversorgers E-Primo.

Dieser kontaktiert derzeit Verbraucher, um ihnen das Angebot von E-Primo bei Gas und Strom vorzustellen. Dabei werden zur Angebotserstellung ganz nebenbei die Daten abgefragt wie Adresse, Zählernummer und die Bankverbindung. Im Anschluss erhalten die kontaktierten Verbraucher eine Auftragsbestätigung für die Energielieferung, obwohl die Verbraucher lediglich darum gebeten haben, das mündlich gemachte Angebot zur Prüfung schriftlich zu übersenden.

E-Primo schreitet nach dem Telefonat umgehend zur Tat, wenige Tage später erhalten die Verbraucher die Kündigungsbestätigung ihres eigentlichen Energieversorgers. Auf Nachfrage bei diesem wird ihnen mitgeteilt, dass ihr neuer Anbieter E-Primo den bestehenden Vertrag gekündigt hat.

Verbraucher, die eine solche Auftragsbestätigung von E-Primo er-halten, sollten, soweit sie das Angebot nicht annehmen wollen, E-Primo umgehend schriftlich mitteilen, dass sie keinen Versorgerwechsel wünschen.

Haben Verbraucher daraufhin die Rückmeldung von E-Primo erhal-ten, dass der Auftrag erfolgreich storniert wurde, stellt sich ihnen ein weiteres Problem: Der alte Versorger will das Vertragsverhältnis – auch zur Verwunderung der Verbraucherzentrale – nicht wieder neu aufleben lassen. Eine Kündigung ohne Vollmacht hätte das Vertragsverhältnis eigentlich gar nicht beenden dürfen. Lapidar verweisen die Anbieter aber auf automatisierte Prozesse, in denen eine solche Prüfung einfach nicht erfolgt. Fürsorgepflichten aus dem Vertragsverhältnis für ihre Kunden scheinen hierbei ebenso keine Rolle zu spielen, wie Kundenbindung.

Rechtliche Beratung zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Quelle

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