Wie viele Früchte stecken im Erdbeer-Drink?

Was sich hinter der „QUID-Regel“ verbirgt

Wie viel Frucht enthalten Erdbeer-Drinks? Welcher Heringssalat enthält den meisten Hering? Diese Fragen stellen sich viele Kunden vor dem Supermarktregal, wenn sie Produkte auswählen. In der Zutatenliste werden alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet. Aufmerksame Konsumenten wissen dann jedoch immer noch nicht, welche Mengen von den einzelnen Bestandteilen enthalten sind.

Seit nunmehr 10 Jahren bringt hier die Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung Licht ins Dunkel. „QUID heißt die Verpflichtung zur quantitativen Inhaltsdeklaration“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Regelung besagt, dass bei zusammengesetzten Lebensmitteln die Menge der zugesetzten wertgebenden bzw. kaufentscheidenden Bestandteile anzugeben ist, wenn die Zutat beispielsweise im Produktnamen genannt wird (zum Beispiel „Ananas–Schinken–Pizza“) oder die Zutat durch Bilder oder Hinweise besonders hervorgehoben wird (zum Beispiel „mit viel Milch“ oder dem Bild einer Milchkanne). Die Vorschrift gilt ebenfalls, wenn Verbraucher mit der Verkehrsbezeichnung bestimmte Zutaten in Verbindung bringen (zum Beispiel Nüsse in Nuss-Nougat-Creme).

„Die im Grunde verbraucherfreundliche Regelung hat aber auch ihre Ausnahmen. So muss eine mengenmäßige Kennzeichnung trotz Nennung in der Verkehrsbezeichnung nicht erfolgen, wenn Hersteller davon ausgehen, dass Konsumenten nicht daran interessiert sind, weil sie ihre Kaufentscheidung nicht von der Menge dieser Zutat abhängig machen (zum Beispiel das Gelee in Geleebananen)“, so Brendel. Die Mengenangabe entfällt auch dann, wenn schon ein Abtropfgewicht anzugeben ist oder die Zutat nur in kleinen Mengen zur Geschmacksabrundung verwendet wird. Undurchsichtig wird es, wenn beispielsweise „Fleischzubereitungen“ oder „Fruchtzubereitungen“ prozentual ausgewiesen werden. Hier ist für Konsumenten nicht ersichtlich, wie viel Fleisch oder Obst ein Produkt tatsächlich enthält.

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zu Lebensmitteln und Ernährung. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.) werden jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu diesen Themen beantwortet.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ131593468006938/link926881A.html)

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