Wie viele Nüsse stecken im Nussdessert?

Wie viele Nüsse stecken im Nussdessert?

Mengenangaben (meistens) im Kleingedruckten
Wie viele Nüsse enthält das Nussdessert? Besteht die Geflügelsalami überhaupt zum größten Teil aus Geflügelfleisch? Und welcher Heringssalat enthält am meisten Hering? Seit nunmehr 10 Jahren soll eine Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung Licht ins Dunkel bringen. Die Prozentangaben im Kleingedruckten helfen nicht immer weiter oder fehlen. „Klare Mengenangaben sollten immer auf der Vorderseite der Packung stehen,“ fordert Hedi Grunewald von der Verbraucherzentrale.

Seit langem müssen alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils in der Zutatenliste aufgelistet werden, nicht jedoch, wie viel von den einzelnen Bestandteilen verwendet wurde. QUID heißt daher die Verpflichtung zur QUantitativen Inhalts-Deklaration. Die Regelung bestimmt, dass bei zusammengesetzten Lebensmitteln die Menge der zugesetzten wertgebenden bzw. kaufentscheidenden Bestandteile anzugeben sind, wenn

die Zutat im Produktnamen genannt ist, wie Schinken auf der Schinkenpizza
die Zutat besonders hervorgehoben wird, z. B. durch Bilder oder Hinweise, wie der Milchanteil bei dem Hinweis „mit viel Milch“ oder
der Verbraucher mit der Verkehrsbezeichnung bestimmte Zutaten in Verbindung bringt wie die Früchte bei Roter Grütze.

Ein Blick auf diese Prozentangabe offenbart häufig, dass die tatsächlichen Mengenanteile der oft vollmundig beworbenen Inhaltsstoffe weit unter den Erwartungen der Käufer liegen.

Wegen der großzügigen Ausnahmen suchen Verbraucher/innen die Mengenangabe oft vergeblich, kritisiert die Lebensmittelexpertin Hedi Grunewald. So muss eine mengenmäßige Kennzeichnung trotz Nennung im Produktnamen nicht erfolgen, wenn der Hersteller diese Zutat nicht für kaufentscheidend hält, beispielsweise Milch im Milchreis. Keine zusätzliche Anteilskennzeichnung erfolgt, wenn schon ein Abtropfgewicht wie bei Obstkonserven anzugeben ist oder die Zutat nur in kleinen Mengen zur Geschmacksabrundung verwendet wurde, z. B. Aroma.

Undurchsichtig wird es, wenn beispielsweise der Fleischanteil angegeben ist und der Verbraucher nicht erkennen kann, ob sich der Prozentsatz auf das wesentlich höhere Gewicht des rohen Fleisches oder das des verarbeiteten gegarten Fleisches bezieht. Auch die Angabe, wie viel „Fruchtzubereitung“ im Joghurt ist, sagt wenig über den tatsächlichen Anteil an Früchten aus, da die Zubereitung zumeist größtenteils aus Zucker und Verdickungsmitteln besteht.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ131593448806491/link927001A.html)

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