Wintergärten

Wintergärten in den unterschiedlichsten Ausführungen sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden.

Sie wurden ursprünglich bevorzugt auf der Nordseite von Gebäuden errichtet, um Pflanzen über den Winter zu bringen, während sich ihre Nutzung als Wohnraumerweiterung auf die Sommermonate beschränkte. Erst ab der Ölkrise im Jahr 1973 rückten auch die energetischen Eigenschaften der Glashäuser stärker in den Fokus und man begann, sie auch als „Sonnenfalle“ bzw. Solar-Kollektor zu planen und ihre Wärmegewinne zu nutzen.

Funktion

Wintergärten sind reizvoll und vielfältig nutzbar. Aus energetischer Sicht müssen sie allerdings eher zurückhaltend beurteilt werden. Ein gut geplanter Wintergarten kann zur Energieeinsparung beitragen, wenn er eine Wärmeschutzverglasung besitzt, vom Gebäude thermisch getrennt ist und im Winter nicht beheizt wird. Durch Abgabe der erwärmten Luft an die angrenzenden Räume kann dann die Heizperiode etwas verkürzt werden.

Einen Beitrag zur Energieeinsparung leistet ein Wintergarten aber nur, wenn man sehr bewusst mit ihm lebt und überschüssige Wärmegewinne ins Haus hinein lässt, Wärmeverluste aus dem Haus jedoch vermeidet. Wenn er falsch geplant oder genutzt wird ‒ das heißt, wenn er im Winter direkt oder indirekt über zum Haus geöffnete Türen mitbeheizt wird (z.B. wegen frostempfindlicher Pflanzen) ‒ erhöht ein Wintergarten den Energieverbrauch. Zudem besteht die Gefahr der Schimmelbildung, wenn sich die feucht-warme Luft aus dem Gebäude im Wintergarten abkühlt und dort kondensiert.

Wintergärten nutzen den Treibhauseffekt: die Sonnenstrahlung dringt durch die Verglasung des Wintergartens und erwärmt den Innenraum, diese Wärme wiederum wird vom Glas zurückgehalten. In unseren Breiten werden während der Heizperiode etwa zwei Drittel der Sonnenenergie durch ungerichtete (diffuse) Strahlung und nur ein Drittel durch direkte Strahlung übertragen. Die flach geneigten Glasflächen von Wintergärten sind wegen der großen, dem Himmel zugewandten Glasoberfläche besonders gut geeignet für das Einfangen von diffuser Strahlung.

Ausrichtung

Nach Süden orientierte Glasanbauten haben die beste Energiebilanz. Sie verbessern in den Übergangszeiten und auch im Winter wegen der höheren relativen Raumtemperaturen die Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohner. Im Sommer führt die direkte Einstrahlung der steil am Himmel stehenden Sonne jedoch zu einer starken Erhitzung des Wintergartens. Damit der Wintergarten nicht zum „Treibhaus“ wird, muss für entsprechende Maßnahmen zur Beschattung und Belüftung des Wintergarten gesorgt werden. Neben speziellem Sonnenschutzglas sind insbesondere außen liegende Verschattungselemente als Hitzeschutz geeignet. Aber auch Bäume, die im Winter ihr Laub abwerfen, spenden im Sommer Schatten. Frische Luft im Innern kann über motorische Lüftungssysteme sichergestellt werden. Möglich ist aber auch ein natürlicher Luftaustausch durch die Thermik: Zuluftöffnungen sollten daher recht weit unten und Abluftöffnungen möglichst an der höchsten Stelle des Wintergartens angeordnet werden. Um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten, sollten mindestens 10 Prozent der gesamten verglasten Fläche zu öffnen sein.

Grundriss mit Wintergärten
Grundriss – Thermische Trennung der beheizten Räume zum Wintergarten, Windfang und Schuppen
Quelle: Stadtwerke Hannover AG und ASEW, NiedrigEnergieHäuser, Energiesparmaßnahmen für Neubauten, 1996

Nach Norden ausgerichtete Wintergärten stellen eine reine Pufferzone dar. Während im Sommer keine Überhitzungsgefahr besteht, sondern ‒ auch ohne Verschattung ‒ angenehme Temperaturen herrschen, reichen die Temperaturen während des Winters für einen längeren Aufenthalt nicht aus. Auch in den Übergangszeiten wird die Benutzung auf die wärmeren Perioden begrenzt sein. Wird ein nach Norden orientierter Wintergarten allerdings mit großen wärmeschutzverglasten Fensterflächen auf der Südseite des Hauses kombiniert, lassen sich insgesamt mitunter höhere Heizenergieeinsparungen erreichen als mit einem Wintergarten auf der Gebäudesüdseite.

Eine höhere Nutzbarkeit bieten nach Osten oder Westen ausgerichtete Wintergärten, die mögliche Energieeinsparung ist in diesen Fällen allerdings geringer.

Planung

Wintergärten werden planungsrechtlich wie Wohnraum behandelt, sie sind also bauanzeige- oder baugenehmigungspflichtig. Je nach Bundesland oder Gemeindesatzung können die Vorschriften sehr unterschiedlich sein. Der Bauantrag für den Wintergarten ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (u.a. Lageplan, Bauzeichnungen, Standsicherheits- und ggf. Brandschutznachweis) beim zuständigen Bauaufsichtsamt der Gemeinde einzureichen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen außerdem weitere Behörden mit in die Planung einbezogen werden.

Wichtig ist, dass bereits in einer sehr frühen Entwurfsphase die Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt werden, also beispielsweise in welchem Umfang das Grundstück bebaut werden darf, aber auch welche Abstandsflächen, Baufluchtlinien und Baugrenzen einzuhalten sind.

Beim Anbau eines Wintergartens ist es darüber hinaus notwendig, das vorhandene Gebäude energetisch und feuchte-technisch mit in die Planung einzubeziehen; nur so kann solare Energie gewonnen werden, ohne dass später Bauschäden durch Wärmebrücken, Feuchte oder Überhitzung entstehen.

Energieeinsparverordnung

Wie bei Wohngebäuden sind auch bei der Planung von Wintergärten die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) an die energetische Qualität der Glasbauten zu beachten. Keine EnEV-Anforderungen gelten lediglich für Wintergärten, die nicht beheizt oder weniger als vier Monate im Jahr als Wohnraum genutzt werden, sowie für alle Wintergärten, deren Nutzfläche kleiner als 15 Quadratmeter ist. Um Feuchteschäden durch Tauwasser zu vermeiden, sollten aber auch bei diesen Wintergärten Wärmeschutzverglasungen sowie Holztragwerke oder thermisch getrennte Metallkonstruktionen gewählt werden.

Alle übrigen Wintergärten ‒ also solche, die größer als 15 Quadratmeter sind und ganzjährig als Wohnraum genutzt und entsprechend beheizt oder ggf. gekühlt werden ‒ müssen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung einhalten, wobei sich die Wärmeschutzanforderung nach der Größe des Glashauses richtet:

Für kleine Wohn-Wintergärten mit einer Nutzfläche zwischen 15 und 50 Quadratmetern gelten die Anforderungen an den Wärmedämmwert (U-Wert) der einzelnen Bauteile (z.B . des Glasdaches, der transparenten Seitenwände oder der Bodenplatte) gemäß Anlage 3 der EnEV 2009.
Für große Wohn-Wintergärten mit einer Nutzfläche über 50 Quadratmetern ist die Gesamtenergieeffizienz entscheidend. Dabei dürfen die in der Energieeinsparverordnung vorgegebenen Höchstwerte für den Jahres-Primärenergieverbrauch und die energetische Qualität der Gebäudehülle (spez. Transmissionswärmeverlust) nicht überschritten werden.

Dank moderner Wärmeschutzverglasungen ist der winterliche Wärmeschutz in der Regel jedoch problemlos zu realisieren, während die Überhitzung im Sommer aufgrund der großen Glasflächen oftmals eine größere bauliche Herausforderungen darstellt. Nach der Energieeinsparverordnung ist vom Planer daher stets auch ein sommerliches Hitzeschutzkonzept (Beschattung, Belüftung, Kühlung) für jeden Wintergarten zu erstellen. Nach Möglichkeit sollte dabei auf eine Kühlung durch Klimageräte verzichtet werden.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ131652633507072/link888151A.html)

Relevante Beiträge