Wohnberatung: Hilfestellung für die eigenen vier Wände

Der Boden zu rutschig, der Duscheinstieg zu hoch und die Treppen vor dem Haus haben kein Geländer – manchmal genügen kleinste Mängel im Mietshaus oder Eigenheim und die eigenen vier Wände werden zum Hindernisparcours.

Aus Unwissenheit oder Angst vor hohen finanziellen Ausgaben finden sich viele mit solchen Stolperfallen in der Wohnung ab. Dabei kann so manches Problem schon mit wenig Aufwand und Kosten beseitigt werden.

Zuschuss von der Pflegeversicherung

Wer den Wohnraum seinen Bedürfnissen anpassen möchte und nicht weiß, wie er das anstellen soll, kann eine Wohnberatungsstelle aufsuchen. Hier werden nicht nur konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet; die Wohnberater informieren auch darüber, wie solch ein Umbaum finanziert werden kann, denn in manchen Fällen winken sogar Zuschüsse. Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf einen Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfelds stellen. Je nach Vorhaben übernimmt die Pflegeversicherung einen Anteil von maximal 2.557 Euro.

Verschiedene Baudarlehen

Beteiligt sich die Pflegekasse nicht an den Umbauten, können schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert gemäß den Bestimmungen zur Wohnungsbauförderung (WFB) spezifische bauliche Veränderungen für Behinderte wie beispielsweise eine Rampe, eine Hebeanlage, die Anpassung der Küche oder die Umgestaltung des Bads. Dieses Darlehen kann nur der Eigentümer beantragen. Abhängig ist diese Förderung auch vom Einkommen.

Schwerbehinderte Eigentümer können in NRW zudem die Förderung investiver Vorhaben im Bestand (BestandsInvest) nutzen. Mit diesem Programm werden Umgestaltungen im Wohnungsbestand und auf dem Grundstück gefördert, die Barrieren abbauen.

Als dritte Möglichkeit bieten sich für Eigentümer oder Mieter die Zuschüsse oder Kredite aus dem Programm „Altersgerecht umbauen“ der „KfW Förderbank“ an. Auch mit diesem Programm werden Modernisierungen im Wohnungsbestand und auf dem Grundstück finanziert, die Barrieren verringern. Es gibt zum einen eine direkte Förderung von fünf Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 2.500 Euro – oder ein Darlehen. Auskunft geben die Ämter für Wohnungsbauförderung.

Menschen mit einer Behinderung können auch über die so genannte „Eingliederungshilfe“ Mittel beantragen, die der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, angepasst an die Bedürfnisse des Bewohners, dienen. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Auskunft gibt der örtliche Sozialhilfeträger.

Wohnberatungsstellen begleiten die Umsetzung des Vorhabens, prüfen Kostenvoranschläge und helfen bei möglichen Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern. Weitere Informationen zur Wohnungsanpassung und Beratungsstellen finden Sie hier.

(Quelle: http://www.vzth.de/UNIQ131601930509084/link16935A.html)

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