Benachrichtigungsentgelte von Banken

Eine Lastschrift konnte von Ihrer Bank nicht ausgeführt werden?

Wenn Sie deshalb mit einem Benachrichtigungsentgelt belastet worden sind, haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung. Zumindest für die vergangenen drei Jahre. Wir haben dazu einen Musterbrief für Sie verfasst. Schon bald wird das allerdings anders.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.05.2012 (AZ XI ZR 290/11) darf die Bank derzeit kein Entgelt von Ihnen verlangen, wenn sie Sie über die Nichtausführung einer Lastschrift informiert.

Aber: Die zum 09.07.2012 erfolgenden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erlauben es den Banken und Sparkassen zukünftig für die Benachrichtigung ein angemessenes Entgelt zu vereinbaren.

Quelle

Relevante Beiträge