Strom und Gas müssen nicht teurer werden

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf können Netzbetreiber zukünftig höhere Netznutzungsentgelte verlangen.

Dies bedeutet aber nicht, dass Energielieferanten steigende Kosten automatisch an Sie weitergeben können. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie bei Preiserhöhungen Ihres Versorgers tun sollten.

Ob höhere Netzentgelte, Erhöhungen der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder höhere Beschaffungskosten – eine Begründung für Preiserhöhungen lässt sich schnell finden. Die Erklärungen der Strom- und Gasanbieter müssen allerdings nicht zwingend zutreffend sein. Für Sondervertragskunden gelten bei Preiserhöhungen z. B. zunächst die vertraglichen Vereinbarungen. Das genannte Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig.

Unsere Tipps:

Sie sollten Preiserhöhungen grundsätzlich überprüfen oder von uns überprüfen lassen. Achtung: Mitteilungen über Erhöhungen verstecken sich manchmal in Anschreiben der Versorger, die wie Werbesendungen aussehen und deshalb schnell im Papiekorb landen. Bei Billiganbietern laufen diese wichtigen Informationen häufig ausschließlich auf Ihrem persönlichen Online-Kundenportal auf.
Als Sondervertragskunde sollten Sie zuerst in das Kleingedruckte Ihres Vertrages schauen und prüfen, was dort zu Preiserhöhungen, Widerspruch und Widerspruchsfristen steht: Läuft der Vertrag z. B. bei einem Widerspruch zu den alten Konditionen weiter oder besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Die Preiserhöhung können Sie auch für einen Anbieterwechsel nutzen. Vor dem Wechsel sollten Sie sich jedoch gründlich informieren. Denn auch bei sogenannten „Preisgarantien“ des möglichen neuen Energieversorgers kann z. B. die Weitergabe von höheren Preisen beim Netzentgelt zulässig sein.

Beratung zum Thema Energierecht gibt es in unseren Beratungsstellen oder am Verbrauchertelefon: Mo. von 16:00 bis 17:00 Uhr und Di. von 12:00 bis 13:00 Uhr unter 0900 1 7979-08 (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend).

Informationsmaterial zum Strom- und Gasanbieterwechsel erhalten Sie kostenlos in allen Beratungsstellen. Oder laden Sie es sich hier direkt herunter.

Quelle

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