Besitzer von Photovoltaikanlagen haben die Qual der Wahl

Kappung oder Einspeisemanagement

Weil Netzbetreiber den für die Energiewende notwendigen Ausbau ihrer Stromnetze nur langsam vorantreiben, wird befürchtet, dass sie durch den wachsenden Zufluss von Sonnen- und Windenergie an ihre Grenzen stoßen können. Deshalb müssen seit dem 1. Januar 2012 installierte Photovoltaik-Anlagen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung (fern-) regeln kann oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein und dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird.

Wie die Leistung um 30 Prozent gekappt wird, gibt das Gesetz nicht vor. So können bereits nicht optimale Standortbedingungen zu einer „natürlichen“ Kappung führen, zum Beispiel durch Ost-West-Ausrichtung des Daches, nachteilige Dachneigung oder Verschattung durch Bäume oder Gebäude. Auch durch einen entsprechend hohen Eigenverbrauch kann die Kappung erzielt werden. Reichen natürliche Begebenheiten nicht aus, kann die Kappung technisch etwa durch einen regelbaren Wechselrichter oder eine entsprechende Dimensionierung des Wechselrichters erfolgen. Die Kappung sollten sich Hausbesitzer durch eine schriftliche Bestätigung des Installateurs gegenüber dem Netzbetreiber dokumentieren lassen.

Wer sich für die Variante „Einspeisemanagement“ entscheidet, muss die Anlage technisch so ausstatten lassen, dass sie vom zuständigen Netzbetreiber bei Bedarf aus der Ferne automatisch (ab-)geregelt werden kann. Der Netzbetreiber muss dem Anlagenbetreiber die Art des Signals mitteilen, die er zur Regelung einsetzt.

Aufforderung an den Netzbetreiber
Die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen sind verpflichtet, den Netzbetreiber aufzufordern, die Art der Signalübertragung mitzuteilen. Zwar haben die Besitzer das Recht, die technischen Einrichtungen selbst auszuwählen und zu erwerben. Tatsächlich jedoch ist man oft auf vom Netzbetreiber angebotene Geräte angewiesen. Denn auf auf dem freien Markt kann man sie bisher kaum erwerben. Zudem müssen sie auch noch vom Netzbetreiber „parametriert“ werden.

Zwar gelten für den Netzbetreiber in diesem Zusammenhang ein „Schikaneverbot“ und ein „Effizienzgebot“. Das heißt, er darf Anlagenbetreibern keine nicht erforderliche, unangemessen teure oder noch nicht ausreichend erprobte Technologie vorgeben. Doch gibt es bereits Fälle, in denen Netzbetreiber Besitzern eine komplexe und ausschließlich über ihn zu beziehende Technologie vorschreiben wollten. Statt der ausreichenden „Minimallösung“ zum Preis von circa 150 € hätten Verbraucher bis zu 2.000 € entrichten müssen. Auf komplexere und damit teurere Lösungen muss man sich als Anlagenbetreiber aber nicht einlassen.
Empfehlungen zum Vorgehen

Bevor Sie einen Handwerker mit der Installation einer Anlage beauftragen, sollten Ihnen alle relevanten Kriterien bekannt sein, auf deren Grundlage Sie zum einen die Wahl zwischen Kappung und Teilnahme am Einspeisemanagement treffen und zum anderen deren Umsetzung in Angriff nehmen können.

1. Schritt: Entscheidungsgrundlage schaffen
Fordern Sie den zuständigen Netzbetreiber dazu auf, Ihnen die Art des Signals mitzuteilen, die er zur Regelung einsetzt. Dazu sind Sie verpflichtet. Dafür haben wir einen Musterbrief bereitgestellt. Alternativ können Sie auch Ihren Installateur beauftragen, die Informationen einzuholen.

Lassen Sie sich von Ihrem Installateur ein Angebot für beide Alternativen erstellen. Das Angebot zur Kappung sollte eine Berechnung der „installierten Leistung“ und der zu erwartenden „Wirkleistungseinspeisung“ beinhalten. Das Angebot für das Einspeisemanagement sollte die Ihnen vorher vom Netzbetreiber mitgeteilte Signalübertragungsart inklusive der erforderlichen technischen Einrichtungen berücksichtigen.

2. Schritt: Wahl einer der beiden Alternativen
Welche der beiden Alternativen die richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Sofern die natürlichen Standortbedingungen wie Dachausrichtung und –neigung bereits zu einer erheblichen oder sogar ausreichenden Kappung führen oder entsprechender Selbstverbrauch geplant ist, kann die Kappung empfehlenswert sein. Herrschen dagegen optimale Standortbedingungen, ist die Alternative Einspeisemanagement unter Umständen besser. Dies gilt auch für den Fall, dass der Netzbetreiber die notwendigen Vorgaben nicht macht bzw. selbst noch gar nicht zum Einspeisemanagement in der Lage ist, da Sie dann (noch) keine Ausstattungspflicht trifft.

3. Schritt: Mitteilung an Netzbetreiber mit Nachweis der Erfüllung der technischen Vorgaben
Lassen Sie sich vor Inbetriebnahme vom Installateur bestätigen, dass die Anlage die technischen Vorgaben erfüllt. Da in der Regel der Installateur die Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernimmt, sollte er auch den Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber übernehmen.

Quelle

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