Das geplante Patientenschutzgesetz

Kein großer Wurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist ein Versuch, die in einer Vielzahl von Einzelvorschriften und über verschiedene Rechtsbereiche verteilten und zu einem großen Teil lediglich als Richterrecht existierenden Patientenrechte in einem einheitlichen Gesetzesabschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch zu bündeln.

Die Kodifikation ist zu begrüßen. Ansonsten geht der Entwurf nicht über das hinaus, was die Rechtsprechung bisher geleistet hat. Das ist für die Gesetzgebung zu wenig. Ein Gesetzgeber muss mehr tun, als bestehende Rechte einzusammeln. Das Gesetz sieht beispielsweise die Umkehr der Beweislast bei schweren Behandlungsfehlern vor, wie sie der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung seit Jahrzehnten propagiert. Leider: Die wenigsten Fehler sind grob. Ein beträchtlicher Schaden kann auch durch einen einfachen Fehler entstehen. Der neue Gesetzesentwurf geht bei der Beweislastumkehr bedauerlicherweise nicht den ganzen Weg: Bei normalen Fehlern steht immer noch der Patient in der Beweispflicht. Es ist oft schwer zu beweisen, dass der eingetretene Schaden auf einem Behandlungsfehler beruht. Der Gesetzgeber hat nicht den Mut aufgebracht, den Kern des Problems der Arzthaftung aus der Welt zu schaffen.

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