Unabhängiger Patientenrat für gesetzlich Versicherte

Nach Schreckensnachrichten über die Risiken von Brustimplantaten der Firma PIP wollen viele Betroffene diese austauschen lassen – doch wer bezahlt die OP für eine Erneuerung?

„Wurden die Implantate aus medizinisch notwendigen Gründen eingesetzt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ihre Versicherten vollständig“, erläutert Andrea Fabris von der UPD Potsdam die Gesetzeslage.

Komplizierter sei die Rechtslage, wenn man sich aus kosmetischen Gründen für ein Implantat entschieden hatte. Grundsätzlich gehe zwar die gesetzliche Krankenkasse erst einmal in Vorleistung, so die Expertin, doch die Versicherten würden in angemessener Weise an den Kosten beteiligt. Hier entscheidet die Kasse je nach den Umständen des Einzelfalles, ob Versicherten eine Kostenbeteiligung oder der Krankenkasse die volle Kostenübernahme zugemutet werden kann. Die Kasse berücksichtigt das eigene „Verschulden“ Betroffener, die Höhe der Aufwendungen der Krankenkasse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten. Für den vorliegenden Fall schätzt Fabris ein: „Da Betroffene nichts über die Schadhaftigkeit der Implantate wussten, kann kein Verschulden angenommen werden, so dass allenfalls eine geringe Kostenbeteiligung in Betracht kommen sollte.“

Gesetzlich ist die Höhe der Kostenbeteiligung nicht geregelt. Die Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung der Versicherten erfolgt, und erlässt hierüber einen Bescheid. Wer dagegen Widerspruch einlegen möchte, kann sich dazu bei der UPD beraten lassen:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Regionale Beratungsstelle Potsdam
Babelsberger Str. 16, 14473 Potsdam, Mo/Mi 14-18 Uhr, Di/Do 10-14 Uhr
Beratungstelefon 0800 0 11 77 22 Mo-Fr 10-18 Uhr
(kostenfrei aus dem Festnetz, mobil abweichend)
www.upd-online.de

Quelle

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