Erstattungsansprüche von 32.000 E.ON Hanse-Stromkunden gestärkt

Verbraucherzentrale steht vor endgültigem Prozessgewinn beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Verbraucherzentrale steht vor endgültigem Prozessgewinn beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Schleswig hat mit einstimmigem Beschluss vom 21. Oktober 2011 (Az. 14 U 88/11) angekündigt, die von der E.ON Hanse Vertrieb GmbH eingelegte Berufung gegen die zugunsten von 60 Stromkunden gewonnene Entscheidung des Landgerichts Itzehoe zurückzuweisen. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens verbessert maßgeblich die Durchsetzbarkeit der Erstattungsansprüche der anderen 32.000 Heizstromkunden mit E.ON Hanse-„ThermoStrom“-Verträgen aus den Jahren 2005-2007.

Das Landgericht Itzehoe hatte die E.ON Hanse Vertrieb GmbH erstinstanzlich verurteilt, zu Unrecht kassierte Heizstromerhöhungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten (Urteil des LG Itzehoe vom 18.05.2011, Az. 2 O 352/09). Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Klägerin endgültig vor Gericht durch. Doch es gibt ein Problem: den Erstattungsansprüchen der 32.000 Heizstromkunden droht zum 31.12.2011 die Verjährung. Wer seine Rechte wahrnehmen will muss klagen. Hier leistet die Verbraucherzentrale Hilfe und bietet neben den beiden Gerichtsentscheidungen eine Musterklage zum Herunterladen an.

E.ON Hanse hat nach eigenen Angaben von diesen Kunden insgesamt rund 4,5 Millionen EURO an Preiserhöhungen kassiert, wobei ein Teil der Erstattungsansprüche schon jetzt verjährt sein dürfte.Wir empfehlen den 32.000 Kunden, deren Kostenrisiken von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden sich zeitnah zu entscheiden, damit genügend Zeit für die Formulierung und Einreichung einer Klage noch in diesem Jahr besteht. Gleiches gilt für Betroffene, die sich für eine Klage zusammenschließen wollen.

Bei allen Fragen zu Rechnungen und Preiserhöhungen der Energieversorger hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Dies trifft auch auf Erstattungsansprüche und Preiskürzungen sowie den Anbieterwechsel zu.

Quelle

Relevante Beiträge