GEZ will SEPA-Lastschriftmandat

Verbraucherzentrale sieht keine Nachteile

Zahlreiche Brandenburger suchen derzeit Rat bei der Verbraucherzentrale, weil sie in einem Brief der GEZ aufgefordert wurden, diese schriftlich zum Einzug ihrer Rundfunkgebühren mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens zu ermächtigen (= Single Euro Payments Area Direct Debit, kurz auch SDD). „Wer bisher per Einzugsermächtigung gezahlt hat, kann unbesorgt in die Umstellung einwilligen“, schätzt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg ein.

Das neue Verfahren löse im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Marktes lediglich das nationale Lastschriftverfahren ab. Der Jurist weist darauf hin, dass sich für Rundfunkteilnehmer, die bisher eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, daraus keine Nachteile ergäben.

Viele weitere Fragen dazu beantwortet die Verbraucherzentrale Hamburg in ihrem Internetauftritt: Link öffnet in neuem Fensterhttp://www.vzhh.de/telekommunikation/121740/gez-will-sepa-muss-ich-unterschreiben.aspx .

Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

Quelle

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