Herkunftsangaben

Alles rund um Lebensmittel

Herkunftsangaben auf Lebensmitteln sind oft nicht eindeutig. Nur in wenigen Fällen, wie bei Eiern und Rindfleisch, ist eine durch Ziffern und Buchstaben codierte unmissverständliche Kennzeichnung vorgeschrieben. Der Stempel auf der Eierschale gibt unter anderem Auskunft über das Herkunftsland und die Haltungsform.

Geflügel, Fleisch von Rind und Schwein

Bei Rindfleisch, aber hier nur bei unverarbeitetem Rindfleisch, sind Herkunftsangaben ebenfalls Vorschrift. Wird Rindfleisch mit Schweinefleisch zu Hackfleisch verarbeitet, muss lediglich ab einem mehr als 50-prozentigem Anteil das Herkunftsland von Rindfleisch gekennzeichnet werden. Wurde dem Fleisch jedoch nur ein wenig Salz zugesetzt („küchenfertig zubereitet“) ist keine Kennzeichnung mehr erforderlich. Über die Herkunft von Schweinefleisch muss nicht informiert werden, und bei Geflügel erfährt der Verbraucher nur, ob es aus Nicht-EU-Staaten stammt.

Eier

Seit 1. Januar 2004 ist in allen Ländern der Europäischen Union eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier vorgeschrieben. Bei verpackten nach Güte- und Gewichtsklassen sortierten Eiern verrät ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-024572) auf der Schale, woher die Ware kommt. Eine „Null“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an, eine „Eins“ steht für Freilandhaltung, die Ziffer „Zwei“ für Boden- und eine „Drei“ für Käfighaltung. An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland – so steht DE für Deutschland oder NL für die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an.

Obst und Gemüse

Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten muss das Ursprungsland angegeben werden, außer bei Früh- und Speisekartoffeln, frischen Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüssen, Paranüssen oder Datteln (nicht abschließende Liste). Hier kann der Händler eine freiwillige Kennzeichnung vornehmen.

Die Herstelleradresse auf der Verpackung

Für verarbeitete Produkte sind keine Angaben zum Herkunftsland vorgeschrieben. So müssen Hersteller von Erdbeer-Konfitüre nicht darüber informieren, wo das Obst geerntet wurde. Über Herkunft von Milch im Joghurt wird der Kunde ebenfalls oft im Unklaren gelassen. Häufig bleibt sogar der Hersteller, durch Aufdruck wie „hergestellt für XY(Name der Supermarktskette oder des Discounters)“ unbekannt. Gemäß den Vorschriften kann statt des Herstellers der Verpacker oder der Verkäufer angegeben werden.

Regionale Kennzeichen

Bei regionalen Herkunftszeichen der Bundesländer sind die Kriterien für die einzelnen Zeichen unterschiedlich. Die Rohstoffe kommen nicht immer aus dem genannten Bundesland. Um beispielsweise das Gütezeichen „Geprüfte Qualität-Thüringen“ zu erhalten, müssen unverarbeitete Lebensmittel (Fleisch, Kartoffeln) zu 100 Prozent aus Thüringen stammen, bei verarbeiteten Lebensmitteln (zum Beispiel Konfitüre) genügen jedoch schon 50,1 Prozent. Regionale Herkunft lässt sich also an solchen Zeichen nicht verlässlich ablesen.

EU-Kennzeichen

Die EU-weite Kennzeichnung „g.g.A.“ bedeutet „geschützte geographische Angabe“. Das heißt lediglich, dass eine Stufe der Produktion im genannten Gebiet stattfinden muss. So könnte das Schweinefleisch für die Nürnberger Rostbratwurst aus Dänemark oder den Niederlanden stammen und nur die Wurstherstellung in der Region erfolgen. Das EU-Kennzeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft. Die auf EU-Ebene eingetragenen Produkte müssen im festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt werden. Ein Beispiel ist der Allgäuer Emmentaler. Dieses Kennzeichen ist nur bei sehr wenigen Lebensmitteln zu finden.

(Quelle:http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ131698387807090/link530711A.html)

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