Internet, Drogeriemarkt, Discountapotheke

Neue Vertriebswege für Arzneimittel

Internet, Drogeriemarkt, Discountapotheke: Neue Vertriebswege für Arzneimittel
Der Arzneimittelmarkt ist in Bewegung. Verbrauchern stehen neue Bezugsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie haben nunmehr die Wahl zwischen der klassischen Apotheke „um die Ecke“, dem Drogeriemarkt oder der Discountapotheke. Außerdem können sie Medikamente bei einer Internetapotheke ordern. Viele Verbraucher legen wegen ihrer hohen Ausgaben für Gesundheit Wert auf preiswerte Angebote – doch wie entscheiden? Es geht um ein Milliardengeschäft: Einzelne Tabletten So nimmt jeder vierte Deutsche regelmäßig oder zumindest gelegentlich Medikamente ein, für die er keine Verschreibung braucht. Im Jahr 2010 gaben die deutschen Verbraucher knapp acht Milliarden Euro für freiverkäufliche (zum Beispiel auch in Drogerien erhältliche) und rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel aus.

Welche Apotheke für welchen Patienten die richtige ist, lässt sich pauschal nicht sagen – so müssen Patienten zum Beispiel unterscheiden, ob sie verschreibungspflichtige oder rezeptfreie Arzneimittel benötigen, denn hier gibt es deutliche Unterschiede. Eine erste Orientierung und Tipps zum Umgang mit den neuen Marktteilnehmern, insbesondere Versandapotheken, bieten unsere Informationen zum Arzneimittelkauf.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es nur auf Rezept, das der behandelnde Arzt ausstellt und der Patient in der Apotheke im Original einreicht. Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen einer festen Preisbindung. Daher unterscheiden sich die Preise zwischen der Apotheke vor Ort und den Versandapotheken in Deutschland nicht. Arzneimittel auf Rezept werden bis auf wenige Ausnahmen, etwa so genannte Lifestyle-Arzneimittel, von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Patienten müssen jedoch in der Regel eine Zuzahlung leisten.

Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln macht die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten aus. Dabei gilt: Mindestens fünf und höchstens zehn Euro müssen pro Arzneimittel übernommen werden, keinesfalls aber mehr als der Abgabepreis in der Apotheke.

Nur Versandapotheken aus dem EU-Ausland können deutschen Kunden eine Ersparnis bei der gesetzlichen Zuzahlung bieten – in der Regel erlassen sie die Hälfte der Zuzahlung. Allerdings gibt es einige preisgünstige Arzneimittel, die grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind. In diesem Fall müssen Sie weder bei deutschen noch bei ausländischen (Versand)Apotheken etwas zuzahlen.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Verbraucher erhalten die Präparate dort auch ohne Rezept, müssen sie aber auch selbst bezahlen, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr erstatten. Ausnahmen gelten bei Medikamenten für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen sowie für Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören.

Für rezeptfreie Arzneimittel gibt es keine festen Preise. Seit 2004 kann jede Apotheke ihre Preise in diesem Segment frei kalkulieren, was auf dem Markt zu Preisunterschieden führen kann. Patienten sollten deshalb stets die Preise vergleichen!
Welchen Vertriebsweg nutzen?

Die Apotheken vor Ort sind in der Regel die erste Anlaufstelle zur Versorgung mit Arzneimitteln. So genannte Discount-Apotheken bieten rezeptfreie Arzneimittel häufig zu einem günstigen Preis unterhalb der Preisempfehlung der Hersteller an. Die meisten anderen Apotheken orientieren sich dagegen an den Preisvorgaben.Apotheke

Alle Apotheken sind zur Beratung verpflichtet – ein wichtiger Aspekt, den Sie bei der Wahl der (Haus-)Apotheke nicht außer Acht lassen sollten! Tests und Marktchecks zeigen allerdings, dass die Beratung häufig zu wünschen übrig lässt.

Die Vor-Ort-Leistungen im Einzelnen:

Adhoc-Beschaffung akut benötigter Arzneimittel
persönliche Beratung
zusätzliche Serviceleistungen, die Patienten kostenlos bzw. gegen Entgelt in Anspruch nehmen können (zum Beispiel Blutdruck-/Blutzuckermessung, Impfberatung, Verleihen verschiedener Hilfsmittel etc.)
teilweise Lieferdienst, welcher die benötigten Arzneimittel Nachhause liefert.

Probleme vor Ort:

kaum Wettbewerb bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und damit nur selten Preisvorteile
schwierige und zeitaufwändige Preisvergleiche.

Derzeit gibt es mehr als 2000 (Internet-)Versandapotheken in Deutschland. Nur zugelassene deutsche Präsenzapotheken können eine derartige Erlaubnis zum Versandhandel beantragen. Daneben bieten jedoch Internetapotheken aus dem EU-Ausland auch in Deutschland Arzneimittel an. Für Apotheken aus Großbritannien, den Niederlanden, Island und Tschechien gelten für den Vertrieb ähnlich strenge Auflagen wie in Deutschland; deshalb ist eine Bestellung bei Anbietern mit Sitz in diesen Ländern erlaubt.
Erstattung durch die Krankenkassen

Deutsche Versandapotheken rechnen Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel immer direkt mit den Krankenkassen ab. Vor der Bestellung bei einer ausländischen Apotheke sollten sich Kunden von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass sie die Kosten übernimmt und nachfragen, in welcher Form die Abrechnung erfolgt – ob der fällige Betrag zuerst aus der eigenen Tasche vorgestreckt werden muss und anschließend erstattet wird oder ob direkt zwischen Apotheke und Kasse abgerechnet wird.

Vorteile (Internet-)Versandapotheken:

Günstige Preise für viele nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Lieferservice
Plus bei Bestellung über europäische Versandapotheken, deren Sitz im EU-Ausland liegt: eventuell Ersparnis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, da die gesetzliche Zuzahlung ganz oder teilweise entfällt

Nachteile (Internet-)Versandapotheken:

Keine Akutversorgung aufgrund von zwei- bis dreitägigen Lieferzeiten möglich
Versandkosten können Preisersparnis zunichte machen, deshalb auf jeden Fall prüfen, ob der Kauf bei einer Apotheke vor Ort nicht günstiger ist
Preise unbedingt vergleichen – auch mit denen der Apotheken vor Ort!

Versandkosten

Die anfallenden Versandkosten betragen in der Regel zwischen 2,90 Euro und 6,90 Euro. Ab einem bestimmten Bestellwert – je nach Anbieter zwischen 20 Euro und 75 Euro – fallen die Versandkosten in der Regel weg. Außerdem verzichtet die Mehrzahl der Apotheken auf die Erhebung der Versandkosten, wenn neben rezeptfreien auch rezeptpflichtige Arzneimittel bestellt werden.

Auch mehrere große deutsche Drogeriemarktketten kooperieren inzwischen mit Versandapotheken. Bei einigen können Patienten ihr Rezept direkt in einer Filiale abgeben oder rezeptfreie Medikamente vor Ort bestellen. Innerhalb von zwei bis drei Tagen können Sie die Arzneimittel in der Drogerie abholen. Einen solchen Bestell- und Abholservice bieten allerdings nicht alle Drogeriemärkte an. Zum Teil liegen nur die Prospekte von Versandapotheken aus.

Da die Drogerien die Arzneimittel nicht selbst in ihren Räumlichkeiten anbieten dürfen, ist das Preisniveau identisch mit dem der Versandapotheken. Wer die Bestellmöglichkeit nutzt, erspart sich aber evtl. die Versandgebühren und kann auch ohne Internetzugang eine Bestellung durchführen. Was allerdings auch bei reinen Versandapotheken per Post, Fax oder Telefon möglich ist.

Bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln über Versandapotheken oder Drogeriemärkte müssen Sie stets den Postweg wählen, da ein Präparat auf Rezept erst ausgegeben bzw. auf den Weg gebracht werden darf, wenn das Originalrezept vorliegt.

Kunden erhalten beim Arzneimittelkauf in Drogeriemärkten keine unmittelbare Beratung und Informationen vor Ort, sondern müssen auf die Beratungshotline der kooperierenden Versandapotheke zurückgreifen.

Tipps zum Onlinekauf

Über spezielle Preisvergleichsseiten im Internet können die Preise von Versandapotheken miteinander verglichen und die günstigsten Angebote ausgewählt werden.
Nutzen Sie die Beratung per Telefon oder Email, vor allem wenn Sie mehrere Arzneimittel einnehmen, da Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder auch Nahrungsergänzungsmitteln auftreten können. Versandapotheken sind verpflichtet, einen Beratungsservice anzubieten!
Vor einer Bestellung sollten unbedingt die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) sorgfältig gelesen werden. Hier finden sich Einzelheiten zu den Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten und zusätzlich anfallenden Kosten wie Nachnahmegebühren oder Mindestumsatzmengen.

Vorsicht bei der Wahl des Anbieters im Internet!

Wer Arzneimittel über das Internet beziehen möchte, sollte vor der Bestellung genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Bei deutschen Versandapotheken und bei Anbietern aus den Niederlanden und Großbritannien ist dies gewährleistet. Es gibt jedoch eine Vielzahl von (unseriösen) Anbietern außerhalb der europäischen Union, die im Internet auch deutsche Verbraucher umwerben. Häufig sind deren Informationen in deutscher Sprache verfasst. Eine Bestellung ist jedoch nicht zulässig!
Arzneimittelimporte per Post aus Nicht-EU-Staaten

Die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen über den Postversand aus nicht EU-Staaten – zum Beispiel aus der Türkei oder Thailand – ist generell verboten! Nur in Ausnahmefällen darf ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel in geringen Mengen eingeführt werden. Bestellen kann nur eine Apotheke, die auch die Zollabwicklung übernehmen muss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur unbedenkliche Arzneimittel eingeführt werden.

Zudem ist höchste Vorsicht beim Arzneimittelkauf im außereuropäischen Ausland geboten, da die Gefahr besteht, dass gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel geliefert werden. Vorsicht gilt insbesondere bei Arzneimitteln, die aus Asien oder Übersee angeboten werden! Meist handelt es sich hier um Lifestyle-Produkte wie Schlankheits- oder Potenzmittel. Hier gilt: Finger weg!

Checkliste zu seriösen bzw. unseriösen Internetapotheken

Sind die vollständigen Daten der Apotheke mit Adresse, Telefon, Aufsichtsbehörde, zuständiger Apothekerkammer auf der Seite angegeben? Diese sind in der Regel im Impressum aufgeführt.
Enthält die Seite einen Hinweis auf das Verschlüsselungssystem, das persönliche Daten vor dem Zugriff von außen schützt (zum Beispiel SSL- Verschlüsselung)?
Werden ausschließlich in Deutschland zugelassene Arzneimittel angeboten, u. a. erkennbar an der vorhandenen Kennzeichnung und Packungsbeilage in deutscher Sprache?
Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nie ohne Vorlage des Originalrezeptes versandt werden.
Seriöse Anbieter erstellen keine Online-Diagnosen durch virtuelle Ärzte und stellen keine Online-Rezepte aus.
Obacht bei aggressive Werbemethoden, die etwa über Spam-Mails für ein besonderes „Arzneimittelschnäppchen ohne Risiko“ werben. Hier handelt es sich eindeutig um unseriöse Angebote!
Auch Arzneimittelangebote/-verkäufe durch Privatpersonen – etwa über Internetauktionen – sind verboten!

Tipp: Ein Anruf bei der im Netz angegebenen Beratungshotline der Apotheke hilft, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um einen seriösen Anbieter handelt. Denn bei einem unseriösen Anbieter – etwa mit Sitz in Übersee – wird sich kein deutschsprachiger Apotheker melden. Wer sich in punkto Seriosität eines Anbieters nicht sicher ist, sollte bei der Aufsichtsbehörde, der zuständigen Apothekenkammer oder bei einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale nachfragen.

Zudem führt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein Register, in dem Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. Ergänzend wurde ein Sicherheitslogo geschaffen, welches die Anbieter auf ihrer Internetseite platzieren können. Mit einem Klick auf das Logo kann der jeweilige Eintrag im Versandapothekenregister aufgerufen werden. Bei registrierten Apotheken öffnet sich ein Fenster, das die wichtigsten Angaben zur Apotheke enthält, etwa Anschrift und weitere Kontaktdaten.
Arzneimittelkauf im Nicht-EU-Ausland

Wer in Fernost oder Übersee Arzneimittel benötigt – etwa während eines Urlaubs – sollte beachten, dass für Arzneimittel mit gleicher Bezeichnung – je nach Land – andere Inhaltstoffe, Dosierungen oder Zusammensetzungen gelten können. Außerdem dürfen Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, grundsätzlich nur in der Menge des persönlichen Bedarfs für die Dauer der Reise nach Deutschland eingeführt werden. Auf keinen Fall sollten Arzneimittel bei fliegenden Händlern oder auf Märkten im Ausland gekauft werden!
Checkliste – Welche Apotheke ist die richtige?

Wird das Arzneimittel sofort benötigt? Ist eine Bestellung trotz der genannten Lieferzeit möglich? Viele Patienten brauchen das Medikament direkt nach dem Arztbesuch. Chronisch Kranke haben dagegen einen planbaren Arzneimittelbedarf.
Muss regelmäßig eine größere Anzahl rezeptfreier Medikamente beschafft werden? Wer ständig nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigt, muss auf die Kosten achten. Preisvergleiche, um beim jeweils günstigsten Anbieter zu kaufen, sind hierbei sinnvoll.
Hat der Arzt ein Arzneimittel verschrieben? Sofern es sich um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel handelt, ist die Frage zu klären, ob es zuzahlungsfrei ist oder nicht. Unter Umständen bieten Versandapotheken im EU-Ausland Einsparmöglichkeiten bei der Zuzahlung an.
Besteht das nötige Know how, um Arzneimittel im Internet zu bestellen? Wer im Umgang mit dem Internet unsicher ist oder keinen Zugang hat, sollte überlegen, ob die Nutzung anderer Bezugsmöglichkeiten, etwa über einen Bring- und Abholservice, nicht besser geeignet ist. Auf jeden Fall ist ein Preisvergleich sinnvoll.
Welche Dienstleistungen sind wichtig? Kunden sollten ihren Medikamentenkauf auch darauf ausrichten, ob persönliche Beratung und regelmäßige Gesundheitschecks für sie wichtig sind oder die Hauszustellung für sie Priorität hat. Wer eine persönliche Beratung schätzt, sollte eine Hausapotheke vor Ort wählen und die Arzneimittel von dort beziehen.

Informationen zum Download
Alle grundlegenden Informationen zum Kauf von Arzneimitteln via Internet können Sie sich hier als pdf-Dokument herunterladen.

Weitere Tipps zum Arzneimittelkauf

Nachahmerpräparate So genannte Generika sind in der Regel erheblich günstiger als die bekannten Originalpräparate. Viele Versandapotheken weisen häufig direkt auf preiswerte Generika hin. Es empfiehlt sich auch, den Apotheker vor Ort nach diesen Nachahmerpräparaten zu fragen, sofern er nicht selbst darauf hinweist. Zwischen wirkstoffgleichen Arzneimitteln kann es allerdings Unterschiede bei den verwendeten Konservierungs- und Geschmacksstoffen geben. Allergiker sollten deshalb vor einem Wechsel des Arzneimittels mit ihrem Arzt Rücksprache halten.
Reimport-Arzneimittel Hierbei handelt es sich um Medikamente, die in Deutschland hergestellt und ins Ausland exportiert werden, um sie anschließend wieder nach Deutschland zurückzuführen. Durch dieses Verfahren können diese Mittel in den Apotheken günstiger angeboten werden als identische Mittel, die direkt auf den deutschen Markt gelangen.
Zuzahlungsbefreiung Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke nur ein Prozent. Da die Krankenkassen nicht automatisch Kenntnis über die geleisteten Zuzahlungen erhalten, müssen Versicherte die Höhe der geleisteten Zuzahlungen dokumentieren. Sobald innerhalb eines Kalenderjahresdie Belastungsgrenze erreicht ist, kann bei der eigenen Krankenkasse eine Befreiung für das restliche Jahr beantragt werden.

(Quelle: http://www.vz-berlin.de/UNIQ131610917109341/link545761A.html)

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