Krankengeld für Selbständige

Wahlerklärung, Wahltarife, private Zusatzversicherung

Freiberufler können einen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwerben. Dafür zahlen sie den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent und beziehen – wie Arbeitnehmer – ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Von dieser Regelung profitieren auch vorübergehend Beschäftigte ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung. Außerdem besteht für beide Gruppen die Möglichkeit, sich bei der Krankenkasse über einen so genannten Wahltarif abzusichern oder alternativ über eine private Zusatzversicherung.
Die Wahlerklärung

Versicherte können zur Absicherung des Anspruchs auf Krankengeld eine so genannte „Wahlerklärung“ abgeben. An diese Entscheidung sind sie unumstößlich drei Jahre gebunden – nicht jedoch für diese Zeit auch an die jeweilige Krankenkasse. Der Kasse treu bleiben müssen Versicherte nur 18 Monate (Mindestbindungsfrist). Danach können sie ihr ordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen und zu einer anderen Kasse wechseln. Auch das Sonderkündigungsrecht wird durch die Wahlerklärung nicht berührt. Das haben Versicherte immer, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht oder eine Prämie reduziert.
Wahltarife mit Vor- und Nachteilen

Alternativ zur „Wahlerklärung“ können Versicherte einen eigenen Wahltarif „Krankengeld“ bevorzugen. Wer sich für diese Form der Absicherung entscheidet zahlt nur den verringerten Beitragssatz von 14,9 statt 15,5 Prozent. Hinzu kommt jedoch noch die Prämie für den jeweiligen Wahltarif. Bei diesem Tarif dürfen die Krankenkassen nicht nach individuellen Risiken differenzieren, das heißt: der Beitrag wird unabhängig von Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen festgelegt

Alle derartigen Wahltarife haben den Nachteil, dass sich der Versicherte für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse bindet. Anders als bei der „Wahlerklärung“ entfällt auch das Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt oder anhebt oder eine Prämie schmälert. Allerdings kann es auch Vorteile bringen, einen Wahltarif abzuschließen. So lässt sich beispielsweise eine Absicherung vor der siebten Krankheitswoche oder ein höheres Krankengeld erreichen.
Private Absicherung

Weiterhin können Freiberufler statt des Wahltarifs der GKV eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. In diesem Fall wirken sich allerdings das Alter und der Gesundheitszustand auf die Beitragshöhe aus, da für private Zusatzversicherungen andere Kriterien herangezogen werden.

Wichtig ist bei beiden Varianten, die Bedingungen und Kosten unbedingt im Detail zu prüfen. Ein Wahltarif oder eine private Krankentagegeld-Versicherung kann häufig auch als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld gewählt werden, um Mehrleistungen abzusichern.

➜ Empfehlung
Egal, wie die Entscheidung ausfällt: Da das Krankengeld bei einer längeren Erkrankung gerade auch für Selbständige entscheidend zur Existenzsicherung beitragen kann, sollte eine Absicherung für den Notfall vorgesehen werden.

Welche Fristen gelten

Für alle Versicherten, die bisher noch keine Entscheidung und Absicherung getroffen haben, besteht dringender Handlungsbedarf, da die Wahlerklärung in der Regel nur mit Wirkung für die Zukunft abgegeben werden kann.

Für die relevanten Fristen der gesonderten Wahltarife „Krankengeld“ sind die speziellen Regelungen in den Satzungen der Krankenkassen ausschlaggebend.

➜ Empfehlung
Versicherte ohne bisherige Absicherung von Krankengeld sollten sich umgehend mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und nicht erwarten, dass die Krankenkasse auf sie zukommt. Ratsam ist, Preis und Leistung der einzelnen Angebote zu vergleichen. Meist wird es günstiger sein, das „gesetzliche Krankengeld“ zu wählen. Die Differenz zwischen dem allgemeinen und ermäßigten Beitragssatz (15,5 zu 14,9 Prozent) sichert den Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche. Frühere Absicherung, die für viele Selbständige ratsam ist, kann nur über einen Wahltarif oder eine(zusätzliche) private Krankentagegeld-Versicherung erfolgen.

(Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ131584720429636/link605891A.html)

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