Milder Winter – warmer Geldregen?

Heizkosten: Womit Verbraucher zu rechnen haben

Zum Jahreswechsel haben zahlreiche Strom- und Gasanbieter ihre Preise erhöht. Daher sind die Kosten für Energie in Deutschland und auch in Sachsen leicht angestiegen. Andererseits ist der diesjährige milde Winter mit denen der Jahre 2009/2010 und 2010/2011 nicht zu vergleichen. Verständlicherweise fragen sich daher viele Verbraucher, ob sich dies wohl in den Geldbörsen bemerkbar machen würde.

„Im kalten Vorjahreswinter wurde immerhin bis zu 20 Prozent mehr Heizenergie verbraucht. Und da ist es nicht abwegig zu vermuten, dass man in diesem Winter einiges einsparen kann“, informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Vorausgesetzt die Temperaturen bleiben ähnlich wie sie sind und die Preise für Heizenergie konstant, könnte ein Durchschnittshaushalt mit einer 70-Quadratmeterwohnung und rund 1.000 Euro jährlichen Heizkosten gegenüber 2010 rund 160 Euro einsparen.

„Der deutlich geringere Verbrauch schmälert natürlich auch die Gewinne der Energieunternehmen“, stellt Pause weiter fest. Da für die Fernwärmelieferung einige rechtliche Besonderheiten gelten, liegt der Gedanke nahe, dass gegebenenfalls Preiskorrekturen die Einsparungen der Verbraucher zunichtemachen könnten. Die Wärmelieferung unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), da dieses nach § 1 Abs. 1 EnWG nur für leitungsgebundene Strom- und Gasversorgung gilt. Damit gibt es keine behördliche Vorabkontrolle bei der Preisgestaltung und weder die Bundesnetzagentur noch die Schlichtungsstelle Energie sind zuständig. So stellt das Fernwärmegeschäft ein Monopol dar, in dem keinerlei Konkurrenz das Geschäft beleben könnte.

Eine kritische Bewertung des eigenen Verbrauchs und ein Vergleich des aktuellen mit dem des Vorjahres geben Aufschluss, ob veränderte Kosten aus Preisänderungen oder aber aus Energieverbrauchsänderungen resultieren. Hier helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung kostet Verbraucher einen Eigenanteil von 5 Euro. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten vor Ort sowie Informationsmaterial finden Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Beratungstermine und Standorte können auch unter 0180-5-797777 (Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk maximal 0,42 €/Min.) erfragt werden.

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