Pelletheizung: Neue Regeln für die Förderung

Effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich ab September 2011 Voraussetzung für Zuschuss

Eine Holzpelletheizung überzeugt viele Eigenheimbesitzer durch Komfort und Umweltfreundlichkeit, deshalb hat sich der Brennstoff schnell auf dem Markt etabliert. Zugleich lockt die Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien. Seit Anfang September 2011 gelten nun neue Voraussetzungen für den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA).

Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt. Einbau von Anlage und Pumpe sowie der hydraulische Abgleich müssen von einem Fachbetrieb, also einem Heizungsinstallateur, durchgeführt werden. Private Verbraucher können als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim BAFA einreichen. Die geänderten Förderbedingungen gelten auch für den Einbau von Wärmepumpen sowie den Austausch von durch Solarkollektoranlagen unterstützten Heizkesseln.

Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungskomponenten einen effizienten und komfortablen Betrieb des Heizsystems. Außerdem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Stromverbrauch erheblich senkt – ganz im Sinne der ohnehin guten Umweltbilanz der Holzpellets. Deren Einsatz ist nahezu klimaneutral, da bei der Verbrennung lediglich die Menge an CO2 frei wird, die die Bäume während des Wachstums aufgenommen haben. Beim Neubau oder der Renovierung einer bestehenden Anlage kann ein Holzpellet-Heizsystem deshalb eine echte Alternative zu einer konventionellen Anlage sein.

Holzpellets-Heizsysteme

Bei Fragen zum Einsatz einer Pelletheizung sowie möglichen Fördermaßnahmen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Beratung und Termine gibt es unter 018809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 55514-0.

(Quelle: http://www.vzth.de/UNIQ131558443017601/link926151A.html)

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