Schutz von Herkunftsbezeichnungen und traditionellen SpezialitätenNürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler oder Thüringer Rostbratwurst – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt. Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie auch garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden. Die EU-Gütezeichen „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) und „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Welche Produkte aus Deutschland diese Gütesiegel tragen oder sie beantragt haben, können Sie in der von der EU geführten DOOR-Datenbank einsehen. Herkunftsbezeichnungen Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler oder Thüringer Rostbratwurst – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt.

Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie auch garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden.

Die EU-Gütezeichen „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) und „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.

Welche Produkte aus Deutschland diese Gütesiegel tragen oder sie beantragt haben, können Sie in der von der EU geführten DOOR-Datenbank einsehen.

Herkunftsbezeichnungen

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Das EU-Gütezeichen „g. U.“ garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. Sämtliche Produktionsschritte müssen also in dem betreffenden Gebiet erfolgen. Die Produkte weisen dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produkts und seiner geografischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen.

Beispiel: Allgäuer Emmentaler g.U.

Nur Milch aus dem Allgäu darf zur Herstellung des „Allgäuer Emmentaler“ verwendet werden. Die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäu beeinflussen wesentlich die Güte des Rohstoffs Milch und damit des Allgäuer Emmentaler. Hinzu kommt das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. Der Allgäuer Emmentaler weist dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Das Gütezeichen „g.g.A.“ soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. Mindestens eine Phase des Produktionsprozesses muss in dem Gebiet erfolgen, während das für ihre Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann. Mit „g.g.A.“ gekennzeichnete Produkte besitzen somit eine spezifische Eigenschaft oder Ansehen, die sie mit einer bestimmten Region verbinden.

Beispiel: Nürnberger Lebkuchen

Nürnberger Lebkuchen ist EU-weit als „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) geschützt. Diese Spezialität darf aufgrund dieses Schutzes ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden. Die Zutaten für das Rezept müssen aber nicht aus der Region kommen. Lebkuchen wird seit dem Mittelalter in Nürnberg hergestellt und hat weltweit hohes Ansehen erworben.

Rechtliche Hinweise

– Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse,
– Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse,
– Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung.

Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)

Das Gütezeichen „g.t.S.“ bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Der Produktionsprozess ist an kein Gebiet gebunden, entscheidend ist allein, dass dem traditionellen Rezept oder Herstellungsverfahren gefolgt wird. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise der Mozzarella oder der Serrano-Schinken. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die in dieser Kategorie Schutz genießen (Stand: 1. November 2010).
Rechtliche Hinweise

– Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates über garantiert traditionelle Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln,
– Verordnung (EG) Nr. 1216/2007 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates über garantiert traditionelle Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln
– Antrag auf Eintragung im Internetangebot der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Die Bildzeichen sind in der EU einheitlich, die entsprechenden Angaben richten sich nach der jeweiligen Landessprache. Einzelheiten sowie die Angaben in den Landessprachen finden sich im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 bzw. Verordnung (EG) 1216/2007.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Agrarmaerkte/Marktregelung/GeschuetzteBezeichnungen.html)

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