Stromkosten übersteigen oft „Hartz IV-Hilfeniveau”

Immer häufiger melden sich Hilfeempfänger

Immer häufiger melden sich Hilfeempfänger bei der Verbraucherzentrale wegen drohender Stromsperre. Ein Einpersonen Haushalt bekommt im Jahr 321,80 Euro für Strom im Rahmen seiner Hartz IV-Leistung. Damit kommen nur sehr sparsame Zeitgenossen aus, die zudem auch einen besonders preiswerten Vertrag gefunden haben, erläutert Angelika Baumgardt von der Verbraucherzentrale.
Nach einer Beispielberechnung darf ein sehr sparsamer Einpersonen-Haushalt lediglich ca. 1100 kWh im Jahr verbrauchen, um den Hilfesatz nicht zu übersteigen. Dies ist nur möglich, wenn die Warmwasserbereitung zum Duschen und Händewaschen nicht mittels elektrischem Durchlauferhitzer oder Boiler geschieht. Falls die Warmwasserbereitung dennoch elektrisch vonstatten geht, erhöht sich der amtliche Zuschuss. Für die Warmwasserbereitung gelten nämlich die Bestimmungen analog zu der Heizkostenerstattung.
Die Fachfrau von der Verbraucherzentrale weiß, dass ein Jahresverbrauch von 1100 kWh jährlich nicht unmöglich ist, wenn in dem Haushalt alle üblichen Tätigkeiten wie Kochen und Wäschewaschen anfallen.

Allerdings gibt es Anwendungen, auf die weitgehend verzichtet werden muss, wenn man den Stromverbrauch in Grenzen halten will. Beispielsweise verbraucht ein elektrischer Wäschetrockner relativ viel Strom, zumindest, wenn er regelmäßig genutzt wird. Die Fachleute von der Verbraucherzentrale können zahlreiche weitere Beispiel nennen, wie man Strom sparen kann.

Parallel spielt es eine sehr große Rolle, welchen Stromliefervertrag man abgeschlossen hat. Nur wenn sowohl der Arbeitspreis pro kWh als auch der Grundpreis pro Monat günstig sind, wird das Geld zur Begleichung der Rechnung ausreichen.

Die Verbraucherzentrale möchte vorbeugend tätig werden, bevor zu große Stromschulden entstanden sind. Eine Stromsperre lässt sich nämlich nur in Ausnahmefällen verhindern, wenn man extrem im Verzug ist. Daher können alle Hilfeempfänger die Energieberatung der Verbraucherzentrale aufsuchen, um sowohl Stromsparmöglichkeiten zu besprechen als auch einen empfehlenswerten Stromliefervertrag herauszusuchen. Speziell für die Hilfeempfänger ist das Angebot der Energie- und Stromsparberatung der Verbraucherzentrale kostenlos, wenn sie den aktuellen Hilfenachweis vorzeigen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es ist eine Anmeldung zur Energieberatung erforderlich.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung 0681 / 50089 – 15.

(Quelle:http://www.vz-saar.de/UNIQ131601719707167/link927401A.html)

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