Tätowiermittel: Verbotene Inhaltsstoffe

Stoffe, die für das Herstellen und Behandeln von kosmetischen Mitteln bereits verboten sind und Azofarbstoffe, die krebserregende Amine abspalten, dürfen nicht in Tätowiermitteln enthalten sein.

Darüber hinaus werden Stoffe, die Krebs erzeugende, Erbgut verändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen, für die Verwendung in Tätowiermitteln verboten. Das gilt wegen seines allergenen Potenzials auch für den Stoff „para-Phenylendiamin“.

Das regelt die seit dem 1. Mai 2009 geltende Tätowiermittel-Verordnung und stärkt so den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die Kennzeichnungsvorschriften stellen sicher, dass alle Inhaltstoffe angegeben werden.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Produktsicherheit/Taetowiermittel.html)

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