Wohn-Riester

Wer kann überhaupt einen Riester-Vertrag abschließen?

Wenn Sie Riester nutzen wollen, müssen Sie förderfähig sein. Wer förderberechtigt ist, steht in
§ 79 EStG. Dies sind zum Beispiel:

rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (bei der Deutschen Rentenversicherung),
Beamte,
versicherungspflichtige Selbstständige,
Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld und
Wehr- und Zivildienstleistende.

Den vollständigen zulagenberechtigten Personenkreis finden Sie auf den Seiten der Link öffnet in neuem FensterDeutschen Rentenversicherung.

Bestimmte Personengruppen können die Riester-Förderung auch nutzen, obwohl sie eigentlich nicht unmittelbar zum berechtigten Personenkreis gehören. Sofern bei Eheleuten mindestens einer förderberechtigt ist, können beide einen separaten Vertrag schließen. Auch geringfügig Beschäftigte („400-Euro-Kräfte“) können riestern – wenn sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten und Rentenversicherungsbeiträge entrichten.

(Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ131697338628980/link856411A.html)

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