Zeitungen und Zeitschriften: Abo-Widerruf mit Haken

Ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement können Verbraucher nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte widerrufen.

Sie können das Abonnement ebenfalls widerrufen, wenn Sie den Vertrag telefonisch vereinbart haben. Abonnieren Sie die Zeitung oder Zeitschrift allerdings per Internet, über ein Mailing oder eine dem Periodikum beigelegte Karte, gibt es in der Regel kein Zurück mehr.

Denn in diesem Fall besteht ein Widerrufsrecht nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet. Diese Grenze wird aber eher selten erreicht, da die Lieferung der meisten Massenblätter zwischen 50 und 100 Euro jährlich kostet. Widerrufen können Sie zudem auch dann nicht, wenn es sich um ein- oder mehrmonatige Probeabonnements und im Voraus bezahlte Jahresabonnements handelt.
Abo per Internet

Für Zeitschriftenabos, die Sie per Internet abschließen, ist übrigens kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Schließlich können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vertragsbestimmungen online abrufen, speichern und ausdrucken.

Das elektronische Bestellformular muss allerdings eine Lösch- und Berichtigungsfunktion enthalten, falls Sie sich vertippen. Sie können außerdem verlangen, dass Ihre Abobestellung auf elektronischem Weg unverzüglich bestätigt wird.

Auch wenn Sie Illustrierte via Telefon abonnieren, haben Sie keinen Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag – es sei denn, die 200-Euro-Grenze wird überschritten. Ein fernmündlich abgeschlossenes Abo in dieser Höhe ist nur wirksam, wenn Ihnen der Vertragstext zur Unterschrift übersandt wird.
Fristen für den Widerruf

Für alle Abonnements, bei denen ein Widerruf zulässig ist, gilt: Die Frist dafür beträgt mindestens 14 Tage und beginnt, wenn dem Kunden eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen läuft die Widerrufsfrist einen Monat ab ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht und der Erfüllung weiterer Verpflichtungen des Unternehmers. Dazu gehört unter anderem die Information über die Identität des Unternehmers samt ladungsfähiger Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) oder wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung. Bei online abgeschlossenen Abos über dem 200-Euro-Limit ist außerdem erforderlich, dass die AGB online abrufbar sind, Eingabefehler korrigiert werden können und der Zugang der Bestellung bestätigt wird. Andernfalls beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

(Quelle: http://www.vzth.de/UNIQ131576177716286/link25993A.html)

Relevante Beiträge